Hannover, den 28. August 2026 -
Die Befüllung der elektronischen Patientenakte wird noch bis Jahresende vergütet. Ebenso erhalten alle Praxen bis dahin die Zuschläge zur Terminvermittlung, die 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführt wurden. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am Dienstag entschieden.





















