Fortbildung
Die kontinuierliche berufsbegleitende Aktualisierung und Erweiterung medizinischer Kenntnisse und praktischer Fertigkeiten sowie die Festigung und Weiterentwicklung beruflicher Kompetenz gehören zum ärztlichen Selbstverständnis und zu den ärztlichen Berufspflichten.
Ziel der Fortbildung ist eine stetige Verbesserung der Behandlungsqualität und somit die Gewährleistung einer hohen Versorgungssicherheit für die Patienten. Regelmäßige Fortbildung trägt daher zur Qualitätssicherung bei.
Fortbildung kann nur erfolgreich sein, wenn sie einerseits objektive Wissens- und Handlungslücken schließt und andererseits das subjektive, individuell empfundene Fortbildungsbedürfnis befriedigt. Selbstbestimmtes lebenslanges Lernen soll auch die Berufszufriedenheit erhalten und fördern.
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) bietet zahlreiche Seminare zur Fortbildung von Ärzten, Psychotherapeuten und deren Praxismitarbeitern an.
Das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) hat der Ärzteschaft in verschiedenen Bereichen neue Pflichten auferlegt. Ein elementarer Punkt ist die im § 95d SGB V geregelte Pflicht zur fachlichen Fortbildung. Jeder Vertragsarzt muss der KVN die Erfüllung der Fortbildungspflicht nachweisen.
Das GMG gibt vor, dass der Vertragsarzt sein Punktekonto für die fachliche Fortbildung in Fünfjahreszeiträumen mit je 250 Punkten zu füllen hat. Erfüllt er diese Vorgabe nicht, ist die KVN gesetzlich dazu verpflichtet, den Vertragsarzt mit Honorarminderung bis hin zum Zulassungsentzug zu sanktionieren.