Verbandmittel
Verbandmittel
Verbandmittel gehören zu den Medizinprodukten und sind sozialrechtlich den Arzneimitteln gleichgestellt. Die Verordnung auf Kassenrezept unterliegt dem Wirtschaftlichkeitsgebot und ist in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) geregelt.
Die Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie benennt für Verbandmittel und sonstige Produkte der Wundbehandlung mehrere Produktgruppen. Diese Produktgruppen ergeben sich aufgrund unterschiedlicher Beschaffenheit und Zweckbestimmung der Verbandmittel oder sonstigen Produkte zur Wundbehandlung. Ob ein Produkt verordnungsfähig ist, resultiert aus dessen Einordnung in Teil 1 oder Teil 2 der Anlage Va. Dabei handelt es sich um eindeutige Verbandmittel bzw. eindeutige Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften.
Der Teil 3 betrifft "sonstige Produkte zur Wundbehandlung", die nicht verordnungsfähig sind.
Eine übersichtliche Grafik zur Abgrenzung der unterschiedlichen Verbandmittel Kategorien finden Sie hier.
Bis zum 2. Dezember 2024 gilt eine Übergangsfrist für sonstige Produkte zur Wundbehandlung, in der diese zulasten der GKV verordnet werden können, wenn sie bereits vor dem 2. Dezember 2020 verordnungsfähig waren. Nach dem 2. Dezember 2024 sind verordnungsfähige Produkte der Kategorie Teil 3 in der Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) namentlich gelistet.