Qualitätsmanagement
Einheitliche Anforderungen für Praxen und Krankenhäuser
Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) (§135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V) über die Krankenhäuser hinaus auch die Teilnehmer an der vertragsärztlichen Versorgung verpflichtet: es muss ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement eingeführt und weiterentwickelt werden. Am 1. Januar 2006 trat die Qualitätsmanagement-Richtlinie für die in der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte in Kraft.
Seitdem gelten für Praxen und Krankenhäuser einheitliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM): Der Gemeinsame Bundesausschuss hat hierfür eine neue Richtlinie beschlossen, die am 16. November 2016 in Kraft getreten ist. Sie löst die drei bisherigen Qualitätsmanagement-Richtlinien für den vertragsärztlichen, den vertragszahnärztlichen sowie den stationären Bereich ab.
Die Praxen haben nun insgesamt drei Jahre für die Einführung des Qualitätsmanagements Zeit. Das heißt neu zugelassene bzw. neu ermächtigte Vertragsärzte und -psychotherapeuten haben drei Jahre Zeit, alle Instrumente und Methoden des Qualitätsmanagements erstmals anzuwenden und dann kontinuierlich weiterzuentwickeln. Auf die Anwendung einer Methode/eines Instruments kann verzichtet werden, wenn dies aufgrund besonderer einrichtungsbezogener Rahmenbedingungen nicht möglich ist. Davon ausgenommen sind aber das Risiko- und Fehlermanagement, Fehlermeldesysteme und OP-Checklisten.
Die Kassenärztliche Vereinigung ist verpflichtet alle zwei Jahre eine Stichprobenprüfung von 4 Prozent der Praxen vorzunehmen. Bei dieser Stichprobenprüfung geht es aber nicht darum, Qualitätsmanagement-Handbücher zu bewerten oder Sanktionen auszusprechen. Vielmehr ist es das Ziel, den einzelnen Praxen für die Einrichtung des QMs beratend zur Seite zu stehen.
Fachliche Beratung
Bei Fragen rund um Ihr Qualitätsmanagement steht Ihnen folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: qualitaetsmanagement@kvn.de
FAQs
Eine Zertifizierung wird nicht gefordert.
Die Qualitätsmanagement-Richtlinie definiert Grundelemente und Instrumente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements. Die QM-Richtlinie finden Sie unter Downloads.
Die Qualitätsmanagement-Richtlinie verpflichtet alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.
Die in § 4 aufgeführten Methoden und Instrumente sind innerhalb von drei Jahren nach Zulassung bzw. Ermächtigung der an der vertragsärztlichen Versorgung Teilnehmenden in der Einrichtung umzusetzen und zu überprüfen sowie im Anschluss kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Nein. Die Qualitätsmanagement-Richtlinie verzichtet auf eine Systemfestlegung.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat das Qualitätsmanagementsystem "QEP - Qualität und Entwicklung in Praxen" entwickelt. Dieses QM-System wurde spezifisch für die Bedürfnisse der vertragsärztlichen Praxen entwickelt. Kernelement von QEP ist ein weitestgehend selbsterklärender Qualitätszielkatalog. Abgebildet werden über fünf Kapitel hinweg 144 Qualitätsziele (Version 2010), von denen 61 Kernziele sind. Die Auswahl der Ziele, welche die Praxis umsetzt, bleibt ihr selbst überlassen. Lediglich für eine Zertifizierung wären sämtliche Kernziele zu belegen. Das QM-Angebot der KVN u. a. die QEP-Einführungsseminare finden Sie unter Seminarangebot. Über die Homepage der KBV können Sie detaillierte Informationen zu QEP abrufen.
Qualitätsmanagementsysteme beschreiben Organisationsstrukturen, Verantwortlichkeiten, Verfahren, Prozesse und die erforderlichen Mittel, die für die Verwirklichung des Qualitätsmanagements notwendig sind. Es existieren zahlreiche QM-Systeme, die für die Anwendung in Vertragsarzt- bzw. Psychotherapeutenpraxen in Frage kommen.
Unter Qualitätsmanagement versteht man - angelehnt an die Definition nach DIN EN ISO 9000:2005 - aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Organisation, die darauf abzielen, die Qualität der angebotenen Leistung zu steuern, zu verbessern und darzulegen. Unter Berücksichtigung von Größe und Struktur der einzelnen Praxis ergibt sich die Notwendigkeit, die Elemente des Qualitätsmanagements als Praxisführungsprinzip angemessen umzusetzen. Veränderte Praxisziele, -strukturen und Rahmenbedingungen erfordern die Weiterentwicklung bzw. Anpassung des Qualitätsmanagements. Ziel ist die patientenorientierte Prozessoptimierung.
Qualitätsmanagement entfaltet insbesondere dann seine Vorteile, wenn die Bereitschaft besteht, gewohnte Abläufe und Methoden zu hinterfragen, Probleme zu identifizieren, zu analysieren und abzustellen
- Vermeidung von Doppelarbeit = Zeitgewinn
- Bessere Nutzung der Ressourcen = Kostensenkung
- Vermeidung von Leerlauf und damit Wartezeiten = Kostensenkung und zufriedene Patienten
- Stärkung von Eigeninitiative und Selbstüberprüfung der Mitarbeiter = Zeitgewinn und Kostensenkung
- Höhere Mitarbeiterzufriedenheit = zufriedene Patienten
- Stärkung des Problembewusstseins (aus Fehlern lernen) = Zeitgewinn, Kostensenkung und zufriedene Patienten
- Qualitätsnachweis durch Zertifizierung = Marketing
Qualitätsmanagement kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Bereitschaft besteht, die gewohnten Abläufe und Methoden in Frage zu stellen. Qualitätsmanagement ist nicht von heute auf morgen einzuführen. Die positiven Effekte sind nicht dadurch zu erzielen, einfach ein fertiges Konzept über die Praxis zu stülpen. Qualitätsmanagement kann nur mit und nicht gegen die Mitarbeiter eingeführt werden. Das alles kostet Zeit und Geld.
Eine umfassende Aufstellung mit Literaturhinweisen und Internet-Links finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztliche Bundesvereinigung