Hilfsmittel
Hilfsmittel dienen dazu, den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern. Sie helfen Patienten, eine körperliche Einschränkung auszugleichen und den Alltag besser zu bewältigen. Bei der Verordnung, aber auch bei der Zusammenarbeit mit Hilfsmittelanbietern müssen Ärzte bestimmte Regeln beachten. Hier informieren wir über wichtige Aspekte sowie aktuelle Neuigkeiten rund um das Thema Hilfsmittel.
Regelung bei der Versorgung mit Hilfsmitteln
Seit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes am 1. April 2007 dürfen Hilfsmittel nur noch von Vertragspartnern der Krankenkassen abgegeben werden. Dies bedeutet, dass Verträge zur Versorgung mit Hilfsmitteln öffentlich durch die Krankenkassen ausgeschrieben werden können. Interessierte Leistungsanbieter sind dann aufgefordert, ihr Angebot abzugeben. Die Krankenkasse entscheidet anhand der vorliegenden Angebote, wer künftig die Hilfsmittelversorgung ihrer Versicherten sicherstellen darf. Mit dem Vertragsabschluss des Gewinners der Ausschreibung sind grundsätzlich alle bisherigen Leistungserbringer (z. B. Apotheken, Sanitätshäuser) nicht mehr berechtigt, die entsprechenden Hilfsmittel abzugeben.
Beratungspflicht der Krankenkassen
Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten über die zur Versorgung berechtigten Leistungserbringer informieren. Sie können den Vertragsärzten entsprechende Informationen zur Verfügung stellen. Die originäre Beratungspflicht über Änderungen in der Hilfsmittelversorgung obliegt den Krankenkassen. Gleichwohl können auch die Vertragsärzte ihre Patienten, sofern ihnen die jeweilig berechtigten Lieferanten bekannt sind, informieren.
Patienteninformationen
Da die berechtigten Leistungserbringer bei jeder Krankenkasse unterschiedlich sein können und für Teile der einzelnen Produktgruppe jeweils ein anderer Lieferant zuständig sein kann, wird es aufgrund dieser Vielfalt für den Vertragsarzt nicht immer möglich sein, seinen Patienten auf den jeweils berechtigten Leistungsanbieter hinzuweisen.