Blankoformulardruck
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband hatten das Verfahren der Blankoformularbedruckung bereits vor Jahren bundesmantelvertraglich vereinbart. Die Vorschriften zur Blankoformularbedruckung (BFB) finden sich im Bundesmantelvertrag (§§ 34, 42 BMV-Ä). Die Einzelheiten sind in der Anlage 2a des BMV-Ä (Vordruckvereinbarung für BFB) niedergelegt. Die Teilnahme an dem Blankoformularbedruckungsverfahren ist freiwillig.
Seit dem 1. Januar 2017 muss die Blankoformularbedruckung nicht mehr beantragt und von der KVN genehmigt werden.
Blankoformularbedruckung ist die Formularerzeugung auf unbedrucktem Spezialpapier in der Arztpraxis. Dabei wird durch die Praxissoftware und einen Laserdrucker sowohl das eigentliche Formular als auch dessen Inhalt generiert. Mit einem zertifizierten Praxisverwaltungssystem und einem Laserdrucker sind die Voraussetzungen gegeben, Praxisformulare auf Blanko-Sicherheitspapier selbst auszudrucken.
Achtung: Rezepte nur auf Originalvordruck
Rezepte (Muster 16) und BTM-Rezepte (Betäubungsmittelrezept) dürfen aus Sicherheitsgründen nicht im Blankoformularbedruckungsverfahren erstellt werden.
Alle weiteren Informationen finden Sie im Merkblatt Blankoformulardruck
Kontakt
Bezirksstelle Hannover
Cordula Reiche
Telefon: 0511 380-4373
E-Mail: cordula.reiche@kvn.de
Franziska Richter
Telefon: 0511 380-4372
E-Mail: franziska.richter@kvn.de
Bezirksstelle Verden
Sabine Wülbers
Telefon: 04231 975-149
E-Mail: sabine.wuelbers@kvn.de
Martin Petersen
Telefon: 04231 975-141
E-Mail: martin.petersen@kvn.de