Zulassungsausschuss
Hinweise zur Antragsstellung
Für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) gibt es ab dem 1. Januar 2022 einen Zulassungsausschuss Niedersachsen mit 11 regionalen Kammern. Die Geschäftsstellen der regionalen Kammern befinden sich vor Ort in unseren 11 Bezirksstellen. Der Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Kammer entspricht im Wesentlichen den Bezirksstellenbereichen. Bitte beachten Sie, dass der Sitzungsort des Zulassungsausschusses Niedersachsen für alle Kammern in Hannover ist.
- Die Termine des Zulassungsausschusses Niedersachsen für 2025 finden Sie hier
- Die Termine des Zulassungsausschusses Niedersachsen für 2024 finden Sie hier
Anträge sind schriftlich an die für Sie zuständige Kammer des Zulassungsausschusses Niedersachsen zu richten. Es wird auf die unten stehenden Anschriften und Ansprechpartner bei den jeweiligen Kammern verwiesen. Bitte beachten Sie dabei auch unbedingt unsere unten stehenden Hinweise zur rechtzeitigen Antragstellung sowie zur Beantragung von genehmigungspflichtigen Leistungen.
Wenn Sie über die MS Office Programme verfügen, können Sie sich das Antragsformular auf Ihren PC herunterladen und in Microsoft Word ausfüllen. Anschließend drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben ihn. Wenn Sie den Antrag "per Hand" ausfüllen möchten, drucken Sie sich das Formular einfach aus. Ihre zuständige Kammer des Zulassungsausschusses Niedersachsen sendet Ihnen den Antrag aber auch gerne per Post zu. Anschließend übersenden Sie Ihren Antrag bitte per Post oder reichen ihn persönlich bei der zuständigen des Zulassungsausschusses Niedersachsen ein.
Bitte beachten Sie, dass für genehmigungspflichtige Leistungen eine gesonderte Genehmigung zur Abrechnung bei der KVN zu beantragen ist. Um welche Leistungen es sich handelt und die jeweiligen Antragsformulare finden Sie hier.
Es wird darauf hingewiesen, dass Vertragsärzte und MVZ für alle angestellten Ärztinnen und Ärzte jeweils gesondert einen Antrag auf Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung für genehmigungspflichtige Leistungen stellen müssen.
Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bearbeitung und Vorbereitung der Anträge für die Sitzung des Zulassungsausschusses ist es unbedingt erforderlich, dass die vollständigen Antragsunterlagen bis spätestens sechs Wochen vor der entsprechenden Sitzung an die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses übersandt werden. Bei Anträgen, die eine umfassende Bedarfsprüfung erfordern (z. B. Ermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen), sollten die Anträge bis spätestens zwei Monate vor der entsprechenden Sitzung gestellt werden. Bei später eingehenden Anträgen kann eine Aufnahme auf die Tagesordnung nicht garantiert werden.
Welche Bezirksstelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier.
Gegen die Entscheidungen der Zulassungsausschüsse können die am Verfahren beteiligten Ärzte und Einrichtungen, die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen den Berufungsausschuss anrufen.
- Anstellung Arzt
- Anstellung Arzt, Erhöhung Arbeitszeit
- Anstellung Arzt Jobsharing
- Anstellung Arzt Sonderbedarf
- Anstellung Psychotherapeuten
- Anstellung Psychotherapeuten Jobsharing
- Anstellung Psychotherapeuten Sonderbedarf
- Beendigung Reduzierung Angestellter Arzt
- Berufsausübungsgemeinschaft
- Berufsausübungsgemeinschaft Jobsharing
- Berufsausübungsgemeinschaft Teil-BAG
- Berufsausübungsgemeinschaft Überörtlich
- Ermächtigung Arzt, Psychotherapeut
- Ermächtigung Krankenhausarzt
- Ruhen Anstellungsgenehmigung
- Ruhen der Zulassung
- Umwandlung Anstellung in Zulassung
- Verlegung Angestellter Arzt (MVZ)
- Verlegung Vertragsarztsitz
- Verzichtserklärung Anstellung
- Verzichtserklärung und Nachbesetzungsantrag
- Zulassung Arzt
- Zulassung Arzt Sonderbedarf
- Zulassung MVZ
- Zulassung Psychotherapeut
- Zulassung Psychotherapeut Sonderbedarf
- Zweigpraxisermächtigung
Kontakt
Zulassungsausschuss Niedersachsen
Kammer 06 - Aurich
Kornkamp 50
26605 Aurich
Ansprechpartnerin
Frau Hocke
Telefon: 04941 6008-135
Zulassungsausschuss Niedersachsen
Kammer 07 – Braunschweig
An der Petrikirche 1
38100 Braunschweig
Ansprechpartnerin
Frau Petersen
Telefon: 0531 2414-224
Zulassungsausschuss Niedersachsen
Kammer 08 – Göttingen
Elbinger Straße 2
37083 Göttingen
Ansprechpartner
Frau Fischer
Telefon: 0551 70709-109
Frau Mewitz
Telefon: 0551 70709-112
Zulassungsausschuss Niedersachsen
Kammer 09 – Hannover
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Ansprechpartner Zulassung Ärzte
Frau Klein
Telefon: 0511 380-4265
Frau Popescu
Telefon: 0511 380-4487
Ansprechpartner Zulassung/Ermächtigung Therapeuten
Frau Thurau
Telefon: 0511 380-4482
Ansprechpartner Ermächtigung Ärzte
Frau Tindel
Telefon: 0511 380-4447
Zulassungsausschuss Niedersachsen
Kammer 10 - Hildesheim
Hannoversche Straße 29
31134 Hildesheim
Ansprechpartnerin
Frau Müller
Telefon: 05121 1601-143
Zulassungsausschuss Niedersachsen
Kammer 11 - Lüneburg
Jägerstraße 5
21339 Lüneburg
Ansprechpartner
Frau Kämpfer
Telefon: 04131 676-221
Herr Tavara
Telefon: 04131 676-255
Zulassungsausschuss Niedersachsen
Kammer 12 - Oldenburg
Amalienstraße 3
26135 Oldenburg
Ansprechpartner
Frau Martini
Telefon: 0441 21006-167
Frau Günther
Telefon: 0441 21006-168
Zulassungsausschuss Niedersachsen
Kammer 13 - Osnabrück
An der Blankenburg 64
49078 Osnabrück
Ansprechpartner
Frau Markmann
Telefon: 0541 9498-126
Frau Traeder
Telefon: 0541 9498-102
Frau Stindt
Telefon: 0541 9498-140
Ermächtigungen Ärzte
Frau Trzeciak
Telefon: 0541 9498-121
Zulassungsausschuss Niedersachsen
Kammer 14 - Stade
Am Bahnhof 20
21680 Stade
Ansprechpartner
Frau Becker
Telefon: 04141 4000-108
Frau Mainusch
Telefon: 04141 4000-107
Zulassungsausschuss Niedersachsen
Kammer 15 - Verden
Am Allerufer 7
27283 Verden
Ansprechpartner
Frau Schwarz
Telefon: 04231 975-205
Frau Buchholz
Telefon: 04231 975-206
Zulassungsausschuss Niedersachsen
Kammer 16 - Wilhelmshaven
Gebäude Ratrium
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Ansprechpartner
Frau Koormann
Telefon: 04421 9386-120
Frau Ebenberger
Telefon: 04421 9386-116