Eintragung Arztregister
Arztregister Niedersachsen
Wenn Sie vertragsärztlich/vertragspsychotherapeutisch tätig sein wollen, müssen Sie in das Arztregister ihrer zuständigen KV eingetragen sein. Die Eintragung erfolgt wohnortbezogen. Ist Ihr Wohnsitz in Niedersachsen, ist die KVN für Ihre Eintragung zuständig.
Den Antrag auf Eintragung in das Arztregister Niedersachsen können Sie bequem online stellen. Das elektronische Antragsformular finden Sie hier.
Für die Eintragung selbst benötigen wir neben dem Antrag noch weitere Unterlagen im Original bzw. als amtlich beglaubigte Kopie. Zusätzlich ist eine Gebühr in Höhe von
100, 00 € zu zahlen. Den Betrag fordern wir mit einer separaten Rechnung an. Erst wenn der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen vollständig ist und Sie die Rechnung bezahlten haben, erfolgt die Eintragung in das Arztregister.
Die Eintragung in das Arztregister erfolgt einmalig und ist bundesweit gültig.
Sollten Sie bereits in das Arztregister einer anderen KV eingetragen sein, müssen Sie bei uns keinen neuen Antrag auf Eintragung stellen. Hier ist eine sogenannte Umschreibung ausreichend. Nehmen Sie in diesem Fall bitte Kontakt mit Ihrer für Ihren Wohnort zuständigen KVN-Bezirksstelle auf, um eine Umschreibung zu veranlassen.
Wenn Sie in einer anderen KV vertragsärztlich/vertragspsychotherapeutisch tätig sind oder waren, müssen Sie bei uns keinen neuen Antrag auf Eintragung in das Arztregister stellen. Hier ist eine sogenannte Umschreibung ausreichend. Nehmen Sie in diesem Fall bitte Kontakt mit Ihrer zuständigen KVN-Bezirksstelle auf, um eine Umschreibung zu veranlassen.
Folgende Urkunden/Nachweise benötigen wir gem. §4 Ärzte-ZV in jedem Fall im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie:
- Geburtsurkunde (bei Namenswechsel durch Heirat o. ä. bitte entsprechende Urkunden einreichen)
- Staatsexamen (bei Psychotherapeuten Zeugnis Studienabschluss (Diplom / Master / Hochschulabschluss)
- Approbationsurkunde
- Facharzturkunde(n) (bei Psychotherapeuten: Nachweis über die vertiefte Ausbildung in einem Richtlinienverfahren)
- Nachweise über die ärztliche Tätigkeit nach bestandener ärztlicher Prüfung bis zum heutigen Tage (bei Psychotherapeuten: Nachweise über die bisherige Tätigkeit seit der Abschlussprüfung im Studiengang bis zum heutigen Tage)
- Ggf. Promotionsurkunde
Zusätzlich, sofern vorhanden: Sollten Sie noch weitere Weiterbildungen (Schwerpunktbezeichnung, Zusatzbezeichnung, fakultative Weiterbildungen o. ä.) abgeschlossen haben, legen Sie bitte auch diese Urkunden im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor, damit wir dies eintragen können.
Hinweis: Arbeitsverträge sind keine Nachweise!
Sie können uns im Antragsverfahren Ihre Originale gerne nach kurzer Terminabsprache persönlich vorbeibringen. Das ist häufig der einfachste und schnellste Weg. Sprechen Sie uns dazu gerne an!
Die Adressen der Bezirksstellen erhalten Sie hier.
Kontakt
Aurich
Katharina Kottysch
Telefon: 04941 6008-158
E-Mail: katharina.kottysch@kvn.de
Braunschweig
Stephanie Krull
Telefon: 0531 2414-292
E-Mail: stephanie.krull@kvn.de
Andrea Specht
Telefon: 0531 2414-244
E-Mail: andrea.specht@kvn.de
Göttingen
Sandra Kleinsorge
Telefon: 0551 70709-173
E-Mail: sandra.kleinsorge@kvn.de
Hannover
Irene Klose
Telefon: 0511 380-4385
E-Mail: irene.klose@kvn.de
Hildesheim
Fabienne Bettin
Telefon: 05121 1601-123
E-Mail: fabienne.bettin@kvn.de
Oldenburg
Nina Bischoff
Telefon: 0441 21006-162
E-Mail: nina.bischoff@kvn.de
Stade
Nicole Hoesmann
Telefon: 04141 4000-106
E-Mail: nicole.hoesmann@kvn.de
Verden
Kerstin Scharmer
Telefon: 04231 975-219
E-Mail: kerstin.scharmer@kvn.de
Wilhelmshaven
Gabriele Heuschkel
Telefon: 04421 9386-113
E-Mail: gabriele.heuschkel@kvn.de