Anträge

Anträge

Arztregister, Zulassung, Genehmigungen, Anstellungen und ASV: Als Arzt oder Psychologischer Psychotherapeut müssen Sie verschiedene Anträge stellen. In diesem Bereich finden Sie die wichtigsten Anträge, die Sie vor oder während der Praxistätigkeit benötigen.

Investitionskostenzuschüsse

Für Neuniederlassungen oder Anstellungen im ländlichen Raum kann von der KVN eine Förderung in Form eines Investitionskostenzuschusses gewährt werden. Entsprechende Förderanträge können von Ärzten, Psychotherapeuten und MVZ gestellt werden, die eine Niederlassung anstreben oder erstmalig Ärzte/Psychotherapeuten in einem Anstellungsverhältnis beschäftigen. Die Förderung wird ausgeschrieben für Planungsbereiche, für die die KVN aufgrund des Versorgungsgrades und der Altersstruktur einen besonderen Besetzungsbedarf ermittelt. Zusätzlich zum Investitionskostenzuschuss wird für bestimmte Planungsbereiche eine Umsatzgarantie gewährt. Die Gewährung einer Förderung ist mit der Auflage verbunden, die vertragsärztliche Tätigkeit im Planungsbereich mindestens fünf Jahre auszuüben. Ein Investitionskostenzuschuss ist auch für die Gründung einer Zweigpraxis möglich. Die Zweigpraxis muss mindestens fünf Jahre betrieben werden. Während dieser Zeit müssen jede Woche mindestens zehn Stunden für die Sprechstunde aufgewendet werden.

 

Förderung Barrierefreiheit

Das Land Niedersachsen stellt für 2024 finanzielle Mittel zur Förderung von Barrierefreiheit in Hausarztpraxen zur Verfügung. Mit der Umsetzung wurde die KVN betraut. Die Beantragung der Fördermittel wird ab 3. Juni 2024 möglich sein.

 

Nachfolgend ein paar Hinweise zum Antragsverfahren:

 

  • Gefördert werden können Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in hausärztlichen Bestandspraxen in Städten und Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern.
  • Die zu fördernden Maßnahmen müssen genau benannt und preislich beziffert werden. Nur hierfür kann eine Förderung erfolgen. Nachträgliche Änderungen sind nicht förderfähig.
  • Es sind mehrere Maßnahmen förderfähig. Der maximale für alle beantragen Maßnahmen mögliche Förderbetrag pro Praxis ist auf 30.000 Euro begrenzt.
  • Die Förderung beträgt maximal 90 Prozent der beantragten Mittel.
  • Bereits beauftragte oder umgesetzte Maßnahmen sind nicht förderfähig.
  • Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie die Barrierefreiheit verbessern.
  • Maßnahmen die zu einer allgemeinen Verbesserungen für alle Patienten führen, können ggf. anteilig gefördert werden, sofern der Anteil der Verbesserung der Barrierefreiheit nachvollziehbar dargestellt wurde.
  • Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen, die in 2024 umgesetzt oder verbindlich beauftragt wird. Für Maßnahmen deren Rechtsgrund in 2025 liegt kann keine Förderung erfolgen.
  • Mit der Umsetzung der Maßnahmen kann erst nach Erteilung einer Förderzusage durch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen begonnen werden.
  • Die Antragstellung ist ausschließlich per E-Mail über foerderungen@kvn.de möglich. Anträge über einen anderen Weg können nicht berücksichtigt werden.
  • Die Mittelvergabe durch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen erfolgt in der zeitlichen Reihenfolge des Einganges vollständiger Förderungsanträge.
Zweigpraxis

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