FAQs zur ePA

ePA

Informations- und Dokumentationspflichten

Müssen Ärzte Patienten über die Speicherung von Befunden in der ePA informieren?

Ja, Patienten müssen beim Praxisbesuch informiert werden welche Daten ggf. eingespeist werden.

Was müssen Ärzte und Psychotherapeuten dokumentieren?

Für Daten, deren Bereitstellung gesetzlich nicht verpflichtend ist, ist eine Einwilligung der Patienten erforderlich. Diese Einwilligungen sowie etwaige Widersprüche der Patienten bei der Verarbeitung sensibler Daten müssen dokumentiert werden. Im Fall von genetischen Untersuchungen oder Analysen, ist die Einwilligung der Patienten in schriftlicher oder elektronischer Form zwingend erforderlich.

Was passiert, wenn ich als Arzt oder Psychotherapeut die ePA nicht nutze?
  • Kürzungen der Vergütung (aktuell um 1 Prozent) sowie Reduzierung/Streichung der Pauschale, Verstoß gegen die vertragsärztlichen Pflichten.
Wie erteilt der Patient sein Einverständnis für den Zugriff auf die ePA?

Durch das Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis erhält die Praxis Zugriff auf die elektronische Patientenakte des Versicherten. Dieser Zugriff kann jedoch vom Patienten individuell eingeschränkt werden.

Wie lange gilt das Einverständnis? Wie oft muss ich als Arzt fragen, ob ich alle Daten sehen kann?

Mit dem Stecken der Karte besteht ein Zugriff für 90 Tage. Dieser Zugriff kann vom Patienten über die ePA-App der Krankenkassen individuell verlängert oder verkürzt werden.