FAQs zur ePA

Informations- und Dokumentationspflichten
Ja, Patienten müssen beim Praxisbesuch informiert werden welche Daten ggf. eingespeist werden.
Für Daten, deren Bereitstellung gesetzlich nicht verpflichtend ist, ist eine Einwilligung der Patienten erforderlich. Diese Einwilligungen sowie etwaige Widersprüche der Patienten bei der Verarbeitung sensibler Daten müssen dokumentiert werden. Im Fall von genetischen Untersuchungen oder Analysen, ist die Einwilligung der Patienten in schriftlicher oder elektronischer Form zwingend erforderlich.
- Kürzungen der Vergütung (aktuell um 1 Prozent) sowie Reduzierung/Streichung der Pauschale, Verstoß gegen die vertragsärztlichen Pflichten.
Durch das Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis erhält die Praxis Zugriff auf die elektronische Patientenakte des Versicherten. Dieser Zugriff kann jedoch vom Patienten individuell eingeschränkt werden.
Mit dem Stecken der Karte besteht ein Zugriff für 90 Tage. Dieser Zugriff kann vom Patienten über die ePA-App der Krankenkassen individuell verlängert oder verkürzt werden.