EBM
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist die Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenversicherung. Er umfasst fast alle medizinischen Leistungen, die Ärzte und Psychotherapeuten zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen dürfen. Grundlage des EBM ist das SGB V. Der EBM wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss der Ärzte auf Bundesebene vereinbart.
Im EBM ist jeder Leistung eine Nummer - die so genannte Gebührenordnungsposition (GOP) - und ein Preis zugeordnet. Der Wert der verschiedenen Leistungen wird über Punktzahlen ausgedrückt. Die Punktzahlen legen das Wertverhältnis der Leistungen untereinander fest. An einer Leistung, die mit 100 Punkten bewertet ist, verdient ein Arzt zum Beispiel doppelt so viel wie an einer, die mit 50 Punkten bewertet ist. Jedes Quartal teilt der Arzt oder Psychotherapeut der KVN die erbrachten Leistungen in Form der entsprechenden EBM-Ziffer mit.
Die Online-Version des EBM finden Sie auf der Seite der KBV