Bekanntmachung über die Anpassung des Bedarfsplans
Bekanntmachung über die Anpassung des Bedarfsplans
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen hat gemäß §99 SGB V im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen den Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung angepasst.
Der Bedarfsplan trat mit Veröffentlichung auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) am 1. Dezember 2023 in Kraft.
Den Bedarfsplan finden Sie im Internet auf der Homepage der KVN unter:
https://www.kvn.de/Mitglieder/Zulassung/Bedarfsplanung.html
Der Bedarfsplan wird auf Anforderung im Einzelfall in Papierform zur Verfügung gestellt.