Bekanntmachung über die Anpassung des Bedarfsplans

Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung über die Anpassung des Bedarfsplans

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen hat gemäß §99 SGB V im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen den Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung angepasst. 

 

Der Bedarfsplan trat mit Veröffentlichung auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) am 1. Dezember 2023 in Kraft.

 

Den Bedarfsplan finden Sie im Internet auf der Homepage der KVN unter:

 

https://www.kvn.de/Mitglieder/Zulassung/Bedarfsplanung.html

 

Der Bedarfsplan wird auf Anforderung im Einzelfall in Papierform zur Verfügung gestellt.