KVNachrichten

Einheitliche Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen (§132e SGB V) (GKV-Impfvereinbarung) mit den gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen ab 1. April 2025
Mit den GKV-Verbänden in Niedersachen wurde zum 1. April 2025 eine einheitliche und gemeinsame Impfvereinbarung vereinbart. Die aktuelle GKV-Impfvereinbarung löst sämtliche bestehende Einzelvereinbarungen mit den Kassen ab.
Die Vereinbarung tritt zum 1. April 2025 in Kraft und findet gemäß §7 Abs. 1 frühestens für Schutzimpfungen Anwendung, die nach der Veröffentlichung in der Aprilausgabe der KVNachrichten getätigt werden.
Diese Übergangsregelung dient dem Schutz derjenigen Mitglieder, die in Unkenntnis noch Einzelverordnungen ausstellen. Es ist aber unschädlich, bereits jetzt schon Schutzimpfungen gemäß der Impfvereinbarung abzurechnen und den Impfstoff über den SSB zu beziehen, da es sich um den für die Krankenkassen günstigeren Bezugsweg handelt und eine möglichst kurzfristige Anwendung dieser Vereinbarung ausdrücklich gewünscht ist.
Wir möchten Ihnen nachfolgend die Eckpunkte der neuen Impfvereinbarung vorstellen.
- Neue Impfungen werden künftig ab Inkrafttreten der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL), d. h. ab dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, automatisch Bestandteil der Impfvereinbarung. Der Impfstoffbezug erfolgt dann ohne weitere Verzögerung über den SSB.
Damit entfällt die bislang vorübergehend notwendige Privatliquidation von Impfungen und die Ausstellung von Einzelverordnungen. Dies führt zu einer Verringerung des Arbeitsaufwands im Praxisablauf und trägt zur Vermeidung von Regressen bei.
- Die Impfvergütungen werden kalenderjährlich automatisch um die Entwicklung des Orientierungswertes angepasst.
- Aufnahme der RSV-Impfung, der Mpox-Impfung sowie der Meningokokken B-Kinderimpfung
Die RSV-Impfung (Standardimpfung - GOP 89137 - 10,39 €; Indikationsimpfung - GOP 89138 - 10,39 €, die Mpox-Impfung (Standardimpfung GOP 89135 A und 89135 B - 10,39 €; berufliche Indikation - 89135 V und 89135 W - 10,39 €) sowie die Meningokokken B-Kinderimpfung (Standardimpfung - GOP 89116 A und 89116 B - 11,67 € werden in die Impfvereinbarung aufgenommen. Der Bezug des Impfstoffs dieser Impfungen erfolgt ebenfalls über SSB.
- Bis auf wenige Ausnahmen werden beruflich bedingte Impfungen, die bislang nur mit der AOK vereinbart waren, künftig von allen Kassen übernommen.
Hierbei handelt es sich um die Impfungen gegen COVID-19, FSME, Hepatitis A, HepatitisB, Masern, Pneumokokken, Poliomyelitis, Hepatitis A/B, MMR, Tdap und MMRV.
Der Impfstoffbezug (mit Ausnahme der COVID-19 Impfstoffe) erfolgt auch hier ausschließlich über den SSB.
- Medizinisch erforderliche Impftiter-Bestimmungen werden in die Impfvereinbarung aufgenommen.
Serologische Testungen bei Immundefizienz zur Kontrolle des Impferfolgs (z. Zt. COVID-19, Diphtherie, FSME, Hib, Hepatitis A, Hepatitis B, Herpes zoster, Masern, Mumps, Pneumokokken, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut und Varizellen) und serologische Vortestungen in Ausnahmefällen nach den Vorgaben der Si-RL (z. Zt. Hepatitis A, Hepatitis B, Herpes zoster und Varizellen) werden Gegenstand der Impfvereinbarung.
- Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden nachstehende Leistungen vergütet:
Leistung | Abrechnungsziffer vor Impfung | Abrechnungsziffer nach Impfung | Vergütung |
---|---|---|---|
Ärztliche Leistungen (Beratung, Blutentnahme, Befundmitteilung | 86400 A | 86400 B | 10,03 € |
Laborärztliche Leistung | 86401 A | 86401 B | 2,74 € |
Sachkosten (Versandmaterial, Transport und Ergebnisübermittlung) | 86402 A | 86402 B | 2,27 € |
Die Leistungen werden extrabudgetär vergütet.
Für die Beauftragung der Laborleistung ist es erforderlich, dass auf dem Muster 10 (Überweisungsschein für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen) im Freitextfeld „Auftrag“ die Impfung angegeben wird und ob es sich um eine Testung vor oder nach Impfung handelt.
Beispiel:
Bei einem Patienten vor geplanter immunsuppressiver Therapie soll eine serologische Vortestung auf Herpes zoster erfolgen. Das Auftragsfeld des Musters 10 sollte folgenden Text enthalten:
„Impftiterbestimmung Herpes zoster - vor Impfung“
Die Impfvereinbarung mit den aktuellen Vergütungen finden Sie hier
Impfübersichten mit den Vergütungen und den KVN-internen Gebührenordnungspositionen finden Sie hier