KVNachrichten

pexels-tima-miroshnichenko-8376232

Arzneimittelsicherheit Methotrexat - Angabe der Dosierung​

Bei Verordnung und Gabe von Methotrexat (MTX) ist sorgfältig zu prüfen, ob das Dosierungsintervall zur vorliegenden Indikation passt. Medikationen, die nicht täglich angewendet werden, sollten im BMP nicht im strukturierten Vierer-Schema „morgens - mittags - abends - zur Nacht“ abgebildet werden. Die vollständige Dosierinformation sollte stattdessen im Feld „Hinweise“ dokumentiert und anstelle des Vierer-Schemas auf das Feld Hinweise verwiesen werden:

Arzneimittelsicherheit Methotrexat - Angabe der Dosierung

Für die Dosierangabe von Medikationen, die nicht täglich angewendet werden, sind unterschiedliche Darstellungen im Bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) vorstellbar. Daher möchten wir auf die korrekte Angabe im BMP hinweisen, da die Kombination aus strukturierter Dosierung (1-0-0-0) und nachgelagertem einschränkendem Hinweis wie beispielsweise „montags“ oder „einmal pro Woche“ bei MTX bereits zu Übertragungs- und Lesefehlern und in Folge zu schwerwiegenden Medikationsfehlern geführt hat.

 

MTX ist in der Europäischen Union für zwei verschiedene Anwendungsgebiete zugelassen. In der Behandlung von entzündlichen Autoimmunerkrankungen wie Psoriasis, rheumatoider Arthritis und Morbus Crohn wird es einmal wöchentlich angewendet. Bei onkologischen Indikationen kann die Dosierung täglich erfolgen. Dosierungsfehler mit versehentlich täglicher Einnahme von MTX bei der Behandlung von Autoimmunerkrankungen anstelle der wöchentlichen Anwendung können schwerwiegende Konsequenzen bis hin zu tödlichen Verläufen haben.

 

Medikationspläne sollen Patienten bei der Anwendung ihrer Medikamente unterstützen. Bedingung hierfür sind Richtigkeit und Patientenverständlichkeit der dort gemachten Angaben sowie die fehlerfreie Umsetzung in den jeweiligen Modulen der Praxisverwaltungssoftware.

 

Sollten bei Ihnen Dosierungshinweise in KBV zertifizierten BMP-Modulen möglicherweise fehlerhaft umgesetzt werden, melden Sie sich bitte bei Ihrer Bezirksstelle. Hinweisen wird dann über die KBV nachgegangen.