Rundschreiben

Praxisführung

Gesetzliche Unfallversicherung: Anpassungen ab Juli 2024

Die Ständige Gebührenkommission hat im März 2024 Anpassungen in der Gebührenordnung für Ärzte UV-GOÄ, im Gebührenverzeichnis für Leistungen im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens sowie im Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger beschlossen:

 

Die Gebühren der UV-GOÄ steigen um die Grundlohnsummen-Veränderungsrate von 4,22 Prozent. Eine weitere Stufe der linearen Gebührenerhöhung der gesamten UV-GOÄ, die 2023 für einen Zeitraum von fünf Jahren vereinbart wurde. Die jährliche Erhöhung gilt auch für die Gebühren des Gebührenverzeichnisses Psychotherapeutenverfahren, diese werden die nächsten vier Jahre jährlich jeweils zum 1. Juli um die Grundlohnsummen-Veränderungsrate erhöht, beginnend ab 1. Juli 2024.

 

Um bei Hautkrankheiten schnelle Arztkontakte zu ermöglichen, sind telemedizinische Beratungsleistungen bei Berufskrankheiten und im Hautarztverfahren mit den neuen Gebührennummern 10b und 10c UV-GOÄ abrechenbar.

Eine neue Gebühr nach Nummer 15 UV-GOÄ honoriert den telefonischen oder videobasierten Gesprächsaufwand mit Mitarbeitenden des Unfallversicherungsträgers im Zusammenhang eines laufenden Heilverfahrens.

 

Fraktursonographie: Leistungslegende der Nummer 411 und Nummer 411a aktualisiert

 

Digitale Röntgengeräte: Wegfall der Zuschläge nach Nummer 5298. Diese sind in den Grundbeträgen der allgemeinen und besonderen Heilbehandlung in Höhe von 25 Prozent des Gebührensatzes für allgemeine Heilbehandlung berücksichtigt.

 

Schmerzmedizin - Aufnahme eines neuen Kapitels P: Künftig können Unfallverletzte auch schmerzmedizinisch behandelt werden. Dafür sind neue Gebührennummern, GOP 6000ff. vereinbart. Ärzte, die die Anforderungen nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie gemäß § 135 Absatz 2 SGB V erfüllen, sollten sich an die E-Mail-Adresse Schmerzmedizin@dguv.de wenden und sich in eine Liste bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aufnehmen lassen. Damit sind Netzwerkpartner identifizierbar und eine Heilverfahrenssteuerung über die Unfallversicherungsträger möglich. Auch für Durchgangsärzte sinnvoll, falls die Hinzuziehung einer anderen Ärztegruppe angestrebt wird.

 

Änderung im Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger - Versorgung von Soldaten:

 

Im Januar 2025 tritt das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) in Kraft. Damit erhalten Soldatinnen und Soldaten, die im Zusammenhang mit dem Wehrdienst eine gesundheitliche Schädigung erleiden, Anspruch auf Leistungen der medizinischen Versorgung und beruflichen Rehabilitation. Nach § 4c des Gesetzes zur Errichtung der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVBBErG) wird die Erbringung der medizinischen Versorgung und weiterer Leistungen im Rahmen des SEG auf die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) übertragen. Für die Versorgung nach den Regelungen des SGB VII muss auch eine Vertragsbeteiligung der Bundeswehr am Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger erfolgen. Die KBV und die DGUV haben dafür eine Regelung in § 7 im Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger aufgenommen.

 

Hinweis zur Veröffentlichung: Die Beschlüsse im Einzelnen finden Sie hier.

 

Die aktuelle UV-GOÄ steht auf der Internetseite der KBV bereit.