Rundschreiben
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Änderung der Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) der Arzneimittel-Richtlinie - Streichung von AMO™ ENDOSOL™
Mit Wirkung zum 15. Mai 2024 wird folgendes Medizinprodukt aus der Anlage V gestrichen:
- AMO™ ENDOSOL™
Das Medizinprodukt wird für intraokulare und topische Spülungen des Auges bei chirurgischen Prozeduren und für diagnostische und therapeutische Maßnahmen verwendet.
Mit Ablauf des Datums der in Anlage V angegebenen Befristung der Verordnungsfähigkeit ist das o. g. Medizinprodukt nicht mehr verordnungsfähig zu Lasten der GKV.
Den Beschluss zur Streichung von AMO™ ENDOSOL™ finden Sie unter diesem Link
Die vollständige Liste der Anlage V finden Sie unter diesem Link