Datenschutz, Sicherheit und Haftung
Datenschutz, Sicherheit und Haftung in der Praxis
Datensicherheit ist vor allem im Bezug auf Patienteninformationen enorm wichtig. Nicht nur die digitale Sicherheit spielt dabei eine große Rolle, auch die ärztliche Schweigepflicht oder der richtige Platz für den Computer zählen dazu. Ärzte und Psychotherapeuten müssen dafür sorgen, dass personenbezogene Daten nicht in die Hände Unbefugter geraten.
Seit Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Ihre inhaltlichen Anforderungen ähneln vielfach dem derzeit geltenden Recht. Gleichwohl bringt sie zusätzliche Pflichten auch für Praxen mit sich. So müssen Sie etwa die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen. Bei Verstößen gegen die Vorgaben des Datenschutzes gelten zudem deutlich härtere Sanktionen.
- Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Bereich "Praxisführung"
Sofern Sie Ihre Praxis- und Patientendaten vor weiteren Schadenfällen absichern möchten, können Cyberversicherungen einen erweiterten Schutz Ihrer Daten bieten.
In einem Schadenfall (IT-Ausfall, Schadsoftware, Bedienungsfehler, vorsätzliche Manipulation etc.) kann eine Cyberversicherung die Kosten für Sachverständige, externe Berater, Krisenmanager, Juristen, Presse-/Medienexperten, Call-Center erstatten, Schadenersatz leisten oder auch den Ertragsausfall nach einer Betriebsunterbrechung kompensieren. Des Weiteren stehen Ihnen meist Ansprechpartner zur Verfügung, die im Notfall schnell Hilfe leisten und Ihnen das weitere Vorgehen bei einem tatsächlichen Schadensfall erläutern. Hierzu ist es nützlich, die einzelnen Leistungen und Pflichten vor Vertragsabschluss von verschiedenen Anbietern ein zu holen und zu vergleichen. Die einzelnen genauen Pflichten und Leistungen sind vor Vertragsabschluss mit der Versicherung zu klären. Da es bei den Verträgen und Rahmenbedingungen durchaus Unterschiede geben kann, sollten Sie mehrere Angebote einholen und vergleichen.