Da in der bisherigen Version der Leistungserfassungs-Anwendung die Leistungserbringer nur eine Gesamtzahl der erfolgten Abstriche für März eintragen konnten, war daraus nicht ersichtlich, welche Abstriche vor (9 € Vergütung) und welche ab (12 € Vergütung) dem 8. März erbracht wurden. Aus diesem Grund wurden zunächst pauschal 9 € pro Abstrich vergütet.
Alle betroffenen Apotheken werden nun individuell angeschrieben und zu dem konkreten Korrekturverfahren informiert. Das Einlegen eines Widerspruchs ist nicht erforderlich.