FAQ Apo­the­ken

Coronavirus

Fra­gen zur Corona-​Testverordnung

Warum haben Apo­the­ken für ihre Abstri­che im März nur 9 € erhal­ten, obwohl die Test-​Verordnung seit dem 8. März eine Ver­gü­tung von 12 € vor­sieht und wie wird die­ser Feh­ler kor­ri­giert?​
Ab wann kann ich mit den Abstri­chen begin­nen? Muss ich auf die Geneh­mi­gung der KVN war­ten?​
Kön­nen Leis­tun­gen auch März auch abge­rech­net wer­den,  wenn ich die Zugangs­da­ten erst spä­ter erhal­te?​
Wel­che Unter­la­gen soll­ten für die Abrech­nung auf­be­wahrt wer­den?
Wel­che Unter­la­gen müs­sen der Abrech­nung bei­gefügt wer­den?
Ist  ein  Nach­weis zum Bei­tritt zum Rah­men­ver­trag bei der Regis­trie­rung erfor­der­lich?
Ist es mög­lich, dass in einer Apo­the­ke Mit­ar­bei­ter abge­stri­chen wer­den, wenn diese nicht dem Rah­men­ver­trag bei­getre­ten ist?