Rundschreiben

Praxisführung

Anpassung des HZV Vertrages mit der hkk zum 1. Juli 2024​

Die Vertragspartner haben feststellen müssen, dass die HzV - Vergütungen insgesamt den vereinbarten Zielwert in den letzten Abrechnungsquartalen überschritten haben. Vor diesem Hintergrund musste die Vergütung für Multimorbide Patienten (GOP 99297) mit Wirkung ab 1. Juli 2024 neu festgesetzt werden. Der neue Vergütungsbetrag beträgt ab dem vorgenannten Zeitpunkt 11,00 Euro. Dieser neue Betrag wird im Rahmen der Abrechnung des 3. Quartals 2024 automatisch berücksichtigt.

 

Die aktuellen Vertragsunterlagen finden Sie im KVN-Portal unter „Verträge“ > Suchbegriff „HZV“