Rundschreiben

Praxisführung

Außerklinische Intensivpflege (AKI)

Nach Änderung der Intensivpflege-Richtlinie zum 14. September 2023 gilt noch bis zum Jahresende, dass eine Potenzialerhebung vor jeder AKI-Verordnung durchgeführt werden soll - nicht muss.

 

Das bedeutet, falls nicht gewährleistet werden kann, dass eine zur Potenzialerhebung qualifizierte Person vor der Verordnung rechtzeitig zur Verfügung steht, kann von einer Potenzialerhebung ausnahmsweise abgesehen werden. Dies ist ärztlich auf dem Verordnungsvordruck (Muster 62B) unter „sonstige Hinweise" zu dokumentieren.

 

Hierbei gilt es aber zu beachten, dass die nicht erfolgten Potenzialerhebungen lediglich aufgeschoben wurden und bis zum 31. Dezember 2024 nachgeholt werden müssen. Ab Januar 2025 muss dann vor jeder AKI-Verordnung eine Potenzialerhebung vorliegen.

 

Weitere Informationen zur außerklinischen Intensivpflege erhalten Sie auf den Internetseiten der KVN und der KBV. Die KBV bietet zur AKI in einem neuen Video an, wie die AKI verordnet wird. Am Beispiel einer Beatmungspatientin wird in dem animierten Film gezeigt, wie die Versorgung grundsätzlich ab-läuft. Das Video dauert rund dreieinhalb Minuten und bietet einen Einstieg ins Thema. Es informiert kurz und anschaulich über die Verordnung, den Behandlungsplan und die Potenzialerhebung. Auch die drei Formulare werden berücksichtigt. Das Video „Außerklinische Intensivpflege - So funktioniert das Verordnen“ ist auf der Themenseite Außerklinische Intensivpflege unter folgendem Link: https://www.kbv.de/html/60812.php abrufbar. Der Film ergänzt das Informations- und Serviceangebot, zu dem das Serviceheft „Außerklinische Intensivpflege“ aus der Reihe PraxisWissen und eine Online-Fortbildung gehören.

 

Ansprechpartnerin
Frau Sonja Roßmann
Fachbereich Qualitätssicherung
Vertragsärztliche Versorgung
Berliner Allee 22 / 30175 Hannover
Telefon: 0511 380-3327
E-Mail: Sonja.Rossmann@kvn.de / www.kvn.de