Rundschreiben

Praxisführung

Brukinsa® (Zanubrutinib) als bundesweite Praxisbesonderheit anerkannt

Brukinsa® (Wirkstoff: Zanubrutinib) wird ab dem 15. Mai 2023 nach einer Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer BeiGene Germany GmbH ab dem ersten Behandlungsfall als Praxisbesonderheit in folgenden Anwendungsgebieten mit einem Zusatznutzen anerkannt:

 

  • Erwachsene mit nicht vorbehandelter chronischer lymphatischer Leukämie (CLL) ohne Vorliegen genetischer Risikofaktoren, die anhand ihres Allgemeinzustandes und ihrer Komorbiditäten nicht für eine Therapie mit FCR geeignet sind.
  • Erwachsene mit rezidivierter/refraktärer chronischer lymphatischer Leukämie (CLL), die weder einen BTK-Inhibitor noch einen BCL2-Inhibitor erhalten haben.

Weitere Anwendungsgebiete, Patientengruppen oder Erweiterungen des Anwendungsgebietes von Brukinsa® sind hiervon nicht umfasst.

 

Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Zanubrutinib sollen nur durch in der Therapie von Patienten mit chronisch lymphatischer Leukämie erfahrene Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie erfolgen.

 

Die Anerkennung als Praxisbesonderheit gilt nicht bei der Anwendung von Brukinsa® außerhalb der gesetzlich bestimmten Bedingungen (im Rahmen eines nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs, „Off Label Use“).

 

Die Anerkennung als Praxisbesonderheit besteht, solange BeiGene Germany GmbH Brukinsa® in Deutschland vertreibt.

 

Weitere Informationen zur Praxisbesonderheit finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes