Rundschreiben

Praxisführung

Lynparza® (Olaparib) in weiterer Teilindikation als Praxisbesonderheit anerkannt​

Lynparza® (Wirkstoff: Olaparib) wird nach einer Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer AstraZeneca in den Anwendungsgebieten mit einem Zusatznutzen anerkannt:

 

1. ab dem 1. Juni 2019 (OvaCa ab 2L),

2. ab dem 1. September 2020 (MammaCa),

3. ab dem 1. März 2022 (ProstataCA)

Weitere Informationen finden Sie im KVN-Rundbrief vom Mai 2022

Neue Anwendungsgebiete ab dem 1. Mai 2024:

4. mit einem Zusatznutzen in dem Anwendungsgebiet MammaCa, adjuvant

  • Lynparza wird angewendet als Monotherapie oder in Kombination mit einer endokrinen Therapie für die adjuvante Behandlung von erwachsenen Patienten mit Keimbahn-BRCA1/2Mutationen, die ein HER2-negatives Mammakarzinom im Frühstadium mit hohem Rezidivrisiko haben und zuvor mit neoadjuvanter oder adjuvanter Chemotherapie behandelt wurden.

5. mit einem Zusatznutzen in dem Anwendungsgebiet OvaCa, 1L, HRD+

  • Lynparza in Kombination mit Bevacizumab wird angewendet für die Erhaltungstherapie von erwachsenen Patientinnen mit einem fortgeschrittenen (FIGO-Stadien III und IV) high-grade epithelialen Ovarialkarzinom, Eileiterkarzinom oder primären Peritonealkarzinom, die nach einer abgeschlossenen Platinbasierten Erstlinien-Chemotherapie in Kombination mit Bevacizumab ein Ansprechen (vollständig oder partiell) haben und deren Tumor mit einem positiven Status der homologen Rekombinations-Defizienz (HRD) assoziiert ist. Der Status HRD-positiv ist definiert entweder durch eine BRCA1/2-Mutation und/oder genomische Instabilität.

6. mit einem Zusatznutzen in dem Anwendungsgebiet ProstataCa, BRCAm

  • Erwachsene mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom (mCRPC) und BRCA-Mutation, bei denen eine Chemotherapie klinisch nicht indiziert ist und die keine vorherige Therapie des mCRPC erhalten haben

 

Weitere Anwendungsgebiete oder Erweiterungen des Anwendungsgebietes Lynparza sind hiervon nicht umfasst.

 

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die Anerkennung als Praxisbesonderheit besteht, solange AtraZeneca Lynparza® in Deutschland vertreibt. 

 

Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung zu den o. g. Anwendungsbieten gemäß jeweiligem G-BA Beschluss finden Sie unter diesem Link