Rundschreiben

Praxisführung

Sprechstundenbedarf - Verordnung von Natriumperchlorat (ehem. Irenat)

Mitte Dezember hatten wir Sie darüber informiert, dass nach Vertriebseinstellung des Mittels Irenat (Wirkstoff Natriumperchlorat) in Deutschland der Import des Mittels außerhalb des Sprechstundenbedarfs auf Namen des Patienten vorzunehmen ist.

 

Nachdem auch Importe aus dem Ausland nur schwer zu bekommen sind und damit keine Alternative für den Akutfall mehr verfügbar war, hat mittlerweile das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine sogenannte Gestattung für das Mittel „Natriumperchlorat Dyckerhoff 300 mg/ml Tropfen zum Einnehmen“ ausgesprochen, weshalb es ab sofort über den Sprechstundenbedarf verordnet werden kann.

 

Damit entfällt zugleich die Importmöglichkeit auf Namen des Patienten; Verordnungen für den Akut- /Notfalleinsatz sind nur noch über den Sprechstundenbedarf vorzunehmen.

 

Für den planbaren Einsatz des Mittels steht wie gewohnt das Mittel Carbimazol zur Verfügung, das aber über 8-10 Tage vor der Kontrastmitteluntersuchung eingenommen werden muss.