Allgemeine Kernspintomographie (MRT)

Genehmigungspflichtige Leistungen

Bei der allgemeinen Kernspintomographie (MRT) handelt es sich um ein bildgebendes Verfahren zur Darstellung von Struktur und Funktion der Gewebe und Organe des Körpers. Im Gegensatz zum Röntgen werden bei der MRT keine Röntgenstrahlungen, sondern Magnetfelder verwendet, mit denen dreidimensionale Bilder von Organen, Geweben etc. erstellt werden.

 

Es handelt sich dabei um die Gebührenordnungspositionen (GOPen) des Kapitels 34.4.1 bis 34.4.6 des EBM

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Radiologie
  • Fachärzte für Kinderradiologie
  • Fachärzte für Neuroradiologie
  • Fachärzte für Nuklearmedizin
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:

 

  • Differenziertes Zeugnis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung kernspintomographischer Untersuchungen unter Anleitung

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche apparativen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Der Nachweis der apparativen Ausstattung erfolgt über das Formular „technischer Datenbogen“. Dieser muss vom Hersteller des verwendeten Kernspintomographen vollständig ausgefüllt und unterschrieben worden sein.

Welche Auflagen sind zum  Genehmigungserhalt  zu erfüllen?

Die KVN fordert jährlich von mindestens 4% aller Genehmigungsinhaber per Zufallsprinzip die Bild- und Schriftdokumentationen zu jeweils 12 abgerechneten Fällen an.


Kontakt

Frau Claudia Christossek

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380 3638

E-Mail: Claudia.Christossek@kvn.de