Allgemeine Kernspintomographie (MRT)
Bei der allgemeinen Kernspintomographie (MRT) handelt es sich um ein bildgebendes Verfahren zur Darstellung von Struktur und Funktion der Gewebe und Organe des Körpers. Im Gegensatz zum Röntgen werden bei der MRT keine Röntgenstrahlungen, sondern Magnetfelder verwendet, mit denen dreidimensionale Bilder von Organen, Geweben etc. erstellt werden.
Es handelt sich dabei um die Gebührenordnungspositionen (GOPen) des Kapitels 34.4.1 bis 34.4.6 des EBM
- Fachärzte für Radiologie
- Fachärzte für Kinderradiologie
- Fachärzte für Neuroradiologie
- Fachärzte für Nuklearmedizin
Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:
- Differenziertes Zeugnis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung kernspintomographischer Untersuchungen unter Anleitung
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
Der Nachweis der apparativen Ausstattung erfolgt über das Formular „technischer Datenbogen“. Dieser muss vom Hersteller des verwendeten Kernspintomographen vollständig ausgefüllt und unterschrieben worden sein.
Die KVN fordert jährlich von mindestens 4% aller Genehmigungsinhaber per Zufallsprinzip die Bild- und Schriftdokumentationen zu jeweils 12 abgerechneten Fällen an.
Kontakt
Frau Claudia Christossek
Fachbereich Qualitätssicherung
Vertragsärztliche Versorgung
Berliner Allee 22
30175 Hannover
Telefon: 0511 380 3638
E-Mail: Claudia.Christossek@kvn.de