Diagnostische Radiologie
Die diagnostische Radiologie umfasst alle Methoden der Bildgebung, bei denen Röntgenstrahlung zum Einsatz kommt, zu rein diagnostischen Zwecken. Das Grundprinzip ist die Projektion von Körperstrukturen auf ein Bildmedium. Welches Verfahren im Einzelfall angewandt wird richtet sich nach der jeweiligen individuellen Fragestellung und bedarf einer rechtfertigenden Indikation.
Es handelt sich dabei um die Gebührenordnungspositionen (GOPen) der Kapitel 34.2 und 34.5 EBM.
- Fachärzte für Radiologie
- Fachärzte, deren Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung den Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der fachgebietsspezifischen Röntgendiagnostik fordert
Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:
- Weiterbildungszeugnis über den Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der fachgebietsspezifischen radiologischen Diagnostik
- Nachweis über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Strahlenschutzverordnung für die Röntgendiagnostik (inklusive aller Aktualisierungen)
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
Der Nachweis der apparativen Ausstattung erfolgt durch Vorlage des aktuell gültigen (d. h. nicht älter als 5 Jahre) Sachverständigen-Prüfberichtes nach Strahlenschutzverordnung sowie einer Anzeigebestätigung zum Betrieb einer Röntgeneinrichtung nach § 19 Abs. 1 StrlSchG (Betriebserlaubnis).
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