Knochendichtemessung (Osteodensitometrien)

Genehmigungspflichtige Leistungen

Bei der Knochendichtemessung wird der Mineralstoffgehalt der Knochen per DEXA-​Verfahren (dual energy x-ray absorptiometry) ermittelt, einer speziellen Art der Röntgenuntersuchung. Die energiereiche Röntgenstrahlung durchdringt den Knochen und wird dabei abgeschwächt.

 

Es handelt sich dabei um die Gebührenordnungspositionen (GOPen) des 34600 und 34601 EBM.

Wer kann diese Leistungen beantragen?

Fachärzte, die gemäß der für sie gültigen Weiterbildungsordnung zur Erbringung von Osteodensitometrien berechtigt sind.

Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:

 

  • Zeugnis über die selbständige Durchführung von mind. 50 Untersuchungen mittels DXA unter Anleitung eines nach der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie in der Knochendichtemessung qualifizierten Arztes mit selbständiger Einstellung des Gerätes und selbständiger Befundung. D.h., der anleitende Arzt muss selbst eine Genehmigung nach der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie besitzen.

  • Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz nach der Strahlenschutz­verordnung (StrlSchV) für die Knochendichtemessung nebst aller ggf. erforderlich gewordenen Aktualisierungen.

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche apparativen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Der Nachweis der apparativen Ausstattung erfolgt durch Vorlage des aktuell gültigen (d. h. nicht alter als 5 Jahre) Sachverständigen-Prüfberichtes (nach § 88 Abs. 4 Nr. 1 StrlSchV) und der Anzeigebestätigung zum Betrieb einer Röntgeneinrichtung (nach § 19 Abs. 1 StrlSchG)

Welche Auflagen sind zum  Genehmigungserhalt  zu erfüllen?

Regelmäßige Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (spätestens alle 5 Jahr).


Kontakt

Frau Claudia Christossek

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3638

E-Mail: Claudia.Christossek@kvn.de