Knochendichtemessung (Osteodensitometrien)
Bei der Knochendichtemessung wird der Mineralstoffgehalt der Knochen per DEXA-Verfahren (dual energy x-ray absorptiometry) ermittelt, einer speziellen Art der Röntgenuntersuchung. Die energiereiche Röntgenstrahlung durchdringt den Knochen und wird dabei abgeschwächt.
Es handelt sich dabei um die Gebührenordnungspositionen (GOPen) des 34600 und 34601 EBM.
Fachärzte, die gemäß der für sie gültigen Weiterbildungsordnung zur Erbringung von Osteodensitometrien berechtigt sind.
Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:
- Zeugnis über die selbständige Durchführung von mind. 50 Untersuchungen mittels DXA unter Anleitung eines nach der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie in der Knochendichtemessung qualifizierten Arztes mit selbständiger Einstellung des Gerätes und selbständiger Befundung. D.h., der anleitende Arzt muss selbst eine Genehmigung nach der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie besitzen.
- Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für die Knochendichtemessung nebst aller ggf. erforderlich gewordenen Aktualisierungen.
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
Der Nachweis der apparativen Ausstattung erfolgt durch Vorlage des aktuell gültigen (d. h. nicht alter als 5 Jahre) Sachverständigen-Prüfberichtes (nach § 88 Abs. 4 Nr. 1 StrlSchV) und der Anzeigebestätigung zum Betrieb einer Röntgeneinrichtung (nach § 19 Abs. 1 StrlSchG)
Regelmäßige Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (spätestens alle 5 Jahr).
Kontakt
Frau Claudia Christossek
Fachbereich Qualitätssicherung
Vertragsärztliche Versorgung
Berliner Allee 22
30175 Hannover
Telefon: 0511 380-3638
E-Mail: Claudia.Christossek@kvn.de