LDR-Brachytherapie

Genehmigungspflichtige Leistungen

Bei der interstitiellen LDR-Brachytherapie handelt es sich um eine Bestrahlungsmethode bei der umschlossene radioaktive Stoffe (Seeds) transperineal in die Prostata permanent implantiert werden.

 

„LDR“ ist die englische Abkürzung für „low dose rate“ und „Brachys“ bedeutet aus dem Griechischen „kurz“. Bei der LDR-Brachytherapie wird der Tumor aus kurzer Entfernung direkt von innen bestrahlt. Dem Patienten werden in einer rund einstündigen Operation radioaktive Jod-125 „Seeds“ eingepflanzt – reiskornkleine Titan ummantelte Stifte. Diese Seeds (engl. Saatkörner) werden Ultraschall gesteuert durch Hohlnadeln über den Beckenboden in die Prostata eingebracht. Die stäbchenförmigen Mini-Implantate bleiben dauerhaft in der Vorsteherdrüse und strahlen dort mit einer Halbwertszeit von ca. 60 Tagen. Durch die permanente Strahlung wird das Karzinom gezielt bestrahlt und vernichtet, während die angrenzenden Organe wie Harnblase und Enddarm nahezu unbelastet bleiben.

 

Es handelt sich dabei um die Gebührenordnungspositionen (GOPen)

  • 25335 EBM (zur Abbildung der interstitiellen LDR-Brachytherapie mit permanenter Seed-Implantation) und
  • 25336 EBM (zur Abbildung der Postimplantationskontrolle und Nachplanung)
Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Strahlentherapie
  • Fachärzte für Urologie
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn der Arzt folgende Nachweise erbringt:

 

  • die für die LDR-Brachytherpie erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) nebst aller ggf. erforderlich gewordenen Aktualisierungen

  • behördliche Genehmigung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG (sog. Umgangsgenehmigung)

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Zusätzliche Anforderungen
  • Voraussetzung für die Durchführung der interstitiellen LDR-Brachytherapie ist das Vorliegen eines lokal begrenzten, stanzbioptisch oder histologisch gesicherten Adenokarzinoms der Prostatat mit niedrigem Risikoprofil

 

  • die Ärztin/ der Arzt ist verpflichtet, die Mindestanforderungen
    • nach § 5 Abs. 2 (Durchführung eines Patientenaufklärungsgespräches),
    • nach § 5 Abs. 3 (Aushändigung der Patienteninformation) und
    • nach § 6 Abs. 2 (Information über die Notwendigkeit einer Postimplantations­kontrolle)

der Qualitätssicherungs-Richtlinie zur interstitiellen LDR-Brachytherapie beim lokal begrenzten Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil bei jedem Behandlungsfall zu erfüllen und in der Patientenakte zu dokumentieren.

Welche Auflagen sind zum Genehmigungserhalt zu erfüllen?

Verpflichtung zur Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß §5 Abs. 2 und 3 sowie gemäß §6 Abs. 2 der QS-RL zur interstitiellen LDR-Brachytherapie beim lokal begrenzten Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil.


Kontakt

Frau Claudia Christossek

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3638

E-Mail: claudia.christossek@kvn.de