Neuropsychologische Therapie
Die neuropsychologische Diagnostik und Therapie dient der Feststellung und Behandlung von hirnorganisch verursachten Störungen geistiger (kognitiver) Funktionen, des emotionalen Erlebens, des Verhaltens und der Krankheitsverarbeitung sowie der damit verbundenen Störungen psychosozialer Beziehungen.
Wer kann diese Leistungen beantragen?
- Fachärzte für Neurologie
- Fachärzte für Nervenheilkunde
- Fachärzte für Psychiatrie
- Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Neuropädiatrie
- Fachärzte für Neurochirurgie
- Fachärzte Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie
Weiterhin sind antragsberechtigt:
- Ärztliche Psychotherapeuten mit fachlicher Befähigung in einem Verfahren nach § 13 der Psychotherapie Richtlinie
- Psychologische Psychotherapeuten mit fachlicher Befähigung in einem Verfahren nach § 13 der Psychotherapie-Richtlinie
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit fachlicher Befähigung in einem Verfahren nach § 13 der Psychotherapie-Richtlinie
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:
- Der Nachweis über eine neuropsychologische Zusatzqualifikation inhaltsgleich oder gleichwertig der jeweiligen Zusatzbezeichnung für Neuropsychologie gemäß Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammern oder gemäß der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
Kontakt
Frau Simone Niedziella
Fachbereich Qualitätssicherung
Vertragsärztliche Versorgung
Berliner Allee 22
30175 Hannover
Telefon: 0511 380-3338
E-Mail: simone.niedziella@kvn.de