Phototherapeutische Keratektomie
Das Verfahren der phototherapeutischen Keratektomie (PTK) gleicht technisch dem der photorefraktiven Keratektomie – einer laserinduzierte Veränderung der Brechkraft der Hornhaut.
Bei der PTK handelt es sich jedoch nicht um einen refraktiv-chirurgischen, sondern um einen medizinisch indizierten therapeutischen Eingriff bei verschiedenen Augenerkrankungen. Im Unterschied zu photorefraktiven Verfahren wird hierbei ein refraktionsneutrales planparalleles Vorgehen angestrebt.
- Fachärzte für Augenheilkunde
Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:
- Nachweis über die selbstständige Durchführung von zehn phototherapeutische Keratektomien mit dem Excimer-Laser
oder
- Nachweis über die selbstständige Durchführung von zehn Eingriffe mit dem Excimer-Laser
und
- Teilnahme an einer mindestens zweistündigen Fortbildung zum Thema PTK
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
Die apparativen Voraussetzungen sind mittels des dem Antrag beiliegenden technischem Datenbogen nachzuweisen. Der Datenbogen ist vom Hersteller / Vertreiber auszufüllen und zu unterschreiben.
Die festgeschriebene Stichprobenprüfung gemäß der Vereinbarung ist derzeit ausgesetzt. Unabhängig davon besteht die Verpflichtung zur Dokumentation nach § 6.
Kontakt
Frau Ute Wöller
Fachbereich Qualitätssicherung
Vertragsärztliche Versorgung
Berliner Allee 22
30175 Hannover
Telefon: 0511 380 3372
E-Mail: ute.woeller@kvn.de