Polygraphie

Genehmigungspflichtige Leistungen

Polygraphie dient dem Nachweis schlafbezogener Atemstörungen. Die Polygraphie erfasst im Schlaf Atemfluss und Atempausen, den Beatmungsdruck, die Sauerstoffsättigung im Blut, die Anzahl der Herzschläge pro Minute (Herzfrequenz), sowie Schnarchgeräusche und Körperlage.

 

Dies beinhaltet auch die Koordination mit Vertragszahnärzten*innen zur Anfertigung und Anpassung einer ggf. notwendigen individuellen Unterkieferprotrusionsschiene.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Allgemeinmedizin
  • Fachärzte für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin (bzw. Kinderheilkunde)
  • Fachärzte für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
  • Fachärzte für Neurologie
  • Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Fachärzte für Innere Medizin (ohne Schwerpunkt)
  • Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie
  • Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:

 

  • die Zusatzbezeichnung Schlafmedizin

oder

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs von 30 Stunden Dauer an mindestens 5 Tagen, der während der letzten 12 Monate vor Antragstellung und innerhalb von 6 Monaten erbracht wurde

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche apparativen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Geräte, die geeignet sind, die klinisch relevanten Parameter abzuleiten. Die Geräte müssen so ausgestattet sein, dass mindestens folgende Messungen durchgeführt und die zugehörigen Messgrößen über einen Zeitraum von mindestens sechs Stunden simultan auf einem Datenträger registriert werden können:

  • Registrierung der Atmung (Atemfluss, Schnarchgeräusche), Oxymetrie (Sättigung des oxygenierbaren Hämoglobins), Aufzeichnung der Herzfrequenz (z. B. mittels EKG oder pulsoxymetrischer Pulsmessung), Aufzeichnung der Körperlage, Messung der abdominalen und thorakalen Atembewegungen, Maskendruckmessung (bei Überdrucktherapie mit CPAP- oder verwandten Geräten).

 

Der Nachweis erfolgt über den vom Hersteller ausgefüllten technischen Datenbogen.


Kontakt

Frau Sonja Roßmann

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3327

E-Mail: Sonja.Rossmann@kvn.de