Psychosomatische Grundversorgung
Die Qualitätssicherung in der Psychosomatischen Grundversorgung ist von entscheidender Bedeutung, da anfallende Störungen vom primär somatisch orientierten Arzt im Krankenhaus oder in der Praxis frühzeitig erkannt werden müssen, um über eine angemessene Weiterbehandlung - z. B. durch Inanspruchnahme von spezialisierten psychotherapeutischen und/oder psychiatrischen Leistungen entscheiden zu können.
Wer kann diese Leistungen beantragen?
Zur Teilnahme an dieser Vereinbarung sind alle an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte sowie Fachärzte der unmittelbaren Patientenversorgung berechtigt.
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
- Nachweis einer mindestens 3jährigen Erfahrung in selbstverantwortlicher ärztlicher Tätigkeit
- durch die Vorlage von Weiterbildungszeugnissen, nach denen Kenntnisse in einer psychosomatisch orientierten Krankheitslehre, reflektierte Erfahrungen über die Psycho- dynamik und therapeutische Relevanz der Arzt-Patient- Beziehung und Erfahrungen in verbalen Interventionstechniken als Behandlungsmaßnahme erworben wurden.
Aus entsprechenden Zeugnissen und Bescheinigungen muss hervorgehen, dass entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen in einem Umfang von insgesamt mindestens 80 Stunden erworben wurden. Im Rahmen dieser Gesamtdauer müssen gesondert belegt werden:- Theorieseminare von mindestens 20-stündiger Dauer, in denen Kenntnisse zur Theorie der Arzt-Patient-Beziehung, Kenntnisse und Erfahrungen in psychosomatischer Krankheitslehre und der Abgrenzung psychosomatischer Störungen von Neurosen und Psychosen und Kenntnisse zur Krankheit
- Theorieseminare von mindestens 20-stündiger Dauer, in denen Kenntnisse zur Theorie der Arzt-Patient-Beziehung, Kenntnisse und Erfahrungen in psychosomatischer Krankheitslehre und der Abgrenzung psychosomatischer Störungen von Neurosen und Psychosen und Kenntnisse zur Krankheit
und
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- Familiendynamik, Interaktion in Gruppen, Krankheitsbewältigung (Coping) und Differentialindikation von Psychotherapie-Verfahren erworben wurden
- Reflexion der Arzt-Patient-Beziehung durch kontinuierliche Arbeit in Balint- oder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen von mindestens 30-stündiger Dauer (d. h. bei Balintgruppen mindestens 15 Doppelstunden) in regelmäßigen Abständen über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr
- Familiendynamik, Interaktion in Gruppen, Krankheitsbewältigung (Coping) und Differentialindikation von Psychotherapie-Verfahren erworben wurden
und
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- Vermittlung und Einübung verbaler Interventionstechniken von mindestens 30-stündiger Dauer.
Die Kenntnisse und Erfahrungen müssen in anerkannten Weiterbildungsangeboten und die Reflexion der Arzt-Patient-Beziehung bei anerkannten Balint-Gruppenleitern bzw. anerkannten Supervisoren erworben worden sein.
- Vermittlung und Einübung verbaler Interventionstechniken von mindestens 30-stündiger Dauer.
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
Welche rechtlichen Maßgaben liegen zugrunde?
- Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung
- Curriculum Psychosomatische Grundversorgung Bundesärztekammer