Speziallabor

Genehmigungspflichtige Leistungen

Zum Speziallabor gehören die laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen nach den Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 32.3 und entsprechender laboratoriumsmedizinischer Leistungen des Abschnitts 1.7 des EBM.

Wer kann diese Leistungen beantragen?

Vertragsärzte, die an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen.

Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn einer der folgenden Nachweise geführt wird:

 

  • Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung "Laboratoriumsmedizin"

  • Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung "Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie"

  • Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung "Transfusionsmedizin"

  • Berechtigung zum Führen einer Facharztbezeichnung, für die im EBM festgelegt ist, dass die fachliche Befähigung zur Erbringung von Leistungen aus Abschnitt 32.3 und entsprechender laboratoriumsmedizinischer Leistungen des Abschnitts 1.7 EBM für Ärzte dieser Facharztgruppe als nachgewiesen gilt

  • Beim Führen einer nicht zuvor genannten Facharztbezeichnung mit Zeugnissen über den Erwerb der fachlichen Befähigung und der erfolgreichen Teilnahme an einem Kolloquium

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche Anforderungen sind zu erfüllen?

Die Ausführung und Abrechnung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen ist nur zulässig, wenn die Anforderungen der Rili-BÄK erfüllt sind, d.h. insbesondere:

  • ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagementsystem vorgehalten wird

  • die angebotenen Verfahren und Analysen einer kontinuierlichen internen Qualitätssicherung unterliegen

  • die angebotenen Leistungen von dafür nachweislich qualifizierten Personen durchgeführt werden

und

  • eine externe Qualitätssicherung durch regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen erfolgt.
Welche Auflagen sind zum Genehmigungserhalt zu erfüllen?
  • Innerhalb von 12 Monaten nach Genehmigungserteilung sind Nachweise zum internen Qualitätsmanagement zu erbringen (Initialprüfung).

  • Die KVN überprüft regelmäßig, ob die Anforderungen der Rili-BÄK an die interne und externe Qualitätssicherung erfüllt werden. Sie fordert dafür pro Jahr von mindestens 15% aller Ärzte, die spezielle Laborleistungen erbringen und abrechnen, Dokumentationen an (Dokumentationsprüfung).

Kontakt

Frau Daniela Klawikowski

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3371

E-Mail: daniela.klawikowski@kvn.de