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Kostenträger Region Hannover: Überweisungsschein für Asylberechtigte
Asylberechtigten - mit einem von der Region Hannover ausgestellten Behandlungsschein - kann innerhalb des genehmigten Zeitraumes ein Überweisungsschein zur Weiter- oder Mitbehandlung durch einen anderen Arzt ausgestellt werden. Der weiter- bzw. mitbehandelnde Arzt benötigt keinen weiteren Behandlungsschein. Damit dieser Arzt ebenfalls Kenntnis vom eingeschränkten Leistungsanspruch des Patienten erhält, ist dieser Überweisungsschein im Statusfeld mit dem Zusatz „Asyl“ zu kennzeichnen.