Rundschreiben

Praxisführung

Änderung der Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) der Arzneimittel-Richtlinie - Streichung von AMO™ ENDOSOL™

Mit Wirkung zum 15. Mai 2024 wird folgendes Medizinprodukt aus der Anlage V gestrichen:

  • AMO™ ENDOSOL™

Das Medizinprodukt wird für intraokulare und topische Spülungen des Auges bei chirurgischen Prozeduren und für diagnostische und therapeutische Maßnahmen verwendet.

Mit Ablauf des Datums der in Anlage V angegebenen Befristung der Verordnungsfähigkeit ist das o. g. Medizinprodukt nicht mehr verordnungsfähig zu Lasten der GKV.

 

Den Beschluss zur Streichung von AMO™ ENDOSOL™ finden Sie unter diesem Link

 

Die vollständige Liste der Anlage V finden Sie unter diesem Link