Rundschreiben

Praxisführung

Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) hinsichtlich der Pneumokokken-Impfung

In der Anlage 1 der SI-RL wurde im Abschnitt „Indikationsimpfungen“ die Aktualisierung der STIKO-Empfehlungen, wonach Personen ≥ 18 Jahre mit ausgeprägter Immundefizienz und rausgegangenen Impfungen mit PCV13 oder PCV 15 auch eine Impfung mit PCV20 im Abstand von einem Jahr erwogen werden könne, umgesetzt.

 

Im Abschnitt „Berufliche Indikation“ wird die Aktualisierung der STIKO-Empfehlungen für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahre mit arbeitsbedingter Indikation, wonach die alleinige Impfung mit PPSV23 empfohlen wird, umgesetzt.

 

In der Anlage 2 der SI-RL erfolgt eine Klarstellung hinsichtlich der Anwendung der Dokumentationsziffer 89119 bei der Standardimpfung gegen Pneumokokken für Personen ab dem Alter von 60 Jahren. Die Nummer ist sowohl für die Impfung mit PCV20 als auch bei Personen, die bereits mit PPSV23 geimpft wurden und in einem Mindestabstand von 6 Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten, anzuwenden.

 

Der Beschluss ist am 22. Mai 2024 in Kraft getreten.

 

Eine tabellarische Übersicht der Pneumokokken-Impfung finden Sie auf unserer Internetseite unter www.kvn.de/Mitglieder/Verordnungen/Impfungen.html