Rundschreiben

Praxisführung

Enhertu® (Trastuzumab deruxtecan) als bundesweite Praxisbesonderheit anerkannt

Nach einer Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer Daiichi Sankyo Deutschland GmbH wird Enhertu® (Wirkstoff: Trastuzumab deruxtecan) ab dem 1. August 2022 als Praxisbesonderheit ab dem ersten Behandlungsfall in den Anwendungsgebieten mit einem Zusatznutzen anerkannt, solange Daiichi Sankyo Enhertu® in Deutschland vertreibt. Die Praxisbesonderheit gilt ausschließlich für:

  • Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit inoperablem oder metastasiertem HER2-positivem Brustkrebs, die eine gegen HER2 gerichtete Vorbehandlung erhalten haben.
  • Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit inoperablem oder metastasiertem HER2-positivem Brustkrebs, die bereits mindestens zwei gegen HER2 gerichtete Vorbehandlungen erhalten haben.
  • Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit inoperablem oder metastasiertem HER2-low-Brustkrebs, die bereits eine Chemotherapie in der metastasierten Situation erhalten haben oder bei denen während oder innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der adjuvanten Chemotherapie ein Rezidiv aufgetreten ist.

Weitere Anwendungsgebiete oder Patientengruppen von Enhertu® sind hiervon nicht umfasst. Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.

 

Dieses Arzneimittel wurde unter „Besonderen Bedingungen“ zugelassen. Das bedeutet, dass weitere Nachweise für den Nutzen des Arzneimittels erwartet werden.

 

Die Einleitung und Überwachung der Therapie mit Trastuzumab deruxtecan soll nur durch in der Therapie von Patientinnen und Patienten mit Brustkrebs erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und weitere, an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärztinnen und Ärzte anderer Fachgruppen erfolgen.

 

Die Anerkennung als Praxisbesonderheit gilt nicht bei der Anwendung von Enhertu® außerhalb der gesetzlich bestimmten Bedingungen (im Rahmen eines nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs, „off label use“).

 

Weitere Informationen zur Praxisbesonderheit finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes unter dem folgenden Link.