Rundschreiben

Praxisführung

Hygienezuschläge - Ambulante Operateure erhalten rückwirkend zum 1. Januar 2024 Zuschläge für höheren Hygieneaufwand

Der Bewertungsausschuss hat rückwirkend zum 1. Januar 2024 Zuschläge für den höheren Hygieneaufwand für ambulante Operateure beschlossen. Die Höhe des Zuschlags und die entsprechende Gebührenordnungsposition richtet sich nach der durchgeführten Operation. Diese variieren zwischen 28 Punkten für die GOP 31020 (Urologischer Eingriff der Kategorie Q1) und 521 Punkten für die GOP 31082 (bestimmte Eingriffe der Kategorie 7). Die Zuschläge werden automatisch rückwirkend für das Quartal 1/24 von der KVN entsprechend den durchgeführten Operationen vergütet und auch mit der Abrechnung für das Quartal 1/24 ausgezahlt. Auch für die zukünftigen Abrechnungen ab dem Quartal 2/2024 müssen Sie die Zuschläge nicht in der Abrechnung geltend machen, sondern diese werden von der KVN der Abrechnung hinzugefügt.

 

Die neuen Leistungen der Hygienezuschläge werden außerhalb der begrenzten Gesamtvergütung vergütet.

 

Das Institut des Bewertungsausschusses veröffentlicht den Beschluss auf ihrer Internetseite und im Deutschen Ärzteblatt.