Rundschreiben

Praxisführung

Impfung gegen Meningokokken B bei Säuglingen ab sofort Kassenleistung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Übernahme der STIKO-Empfehlungen zur Meningokokken B-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) beschlossen.

Die Meningokokken B-Impfung soll frühzeitig - im Alter von 2, 4 und 12 Monaten - durchgeführt werden. Die Meningokokken B-Impfung sollte möglichst an einem Termin zusammen mit den anderen von der STIKO für diesen Zeitpunkt empfohlenen Impfungen erfolgen. Nachholimpfungen sollen spätestens bis zum 5. Geburtstag verabreicht werden.

 

Die Meningokokken B-Impfungen können bei den routinemäßigen Vorsorgeuntersuchungen im Kindesalter (z. B. frühe U4 und späte U6) vorgenommen werden. Um einen möglichst frühen Immunschutz zu erreichen und die Anzahl der Impftermine zu verringern, empfiehlt die STIKO explizit die Koadministration von mehreren Injektionsimpfstoffen (1. und 2. Meningokokken B-Impfstoffdosis in Kombination mit 6-fach-Impfstoff und PCV; 3. Meningokokken B-Impfstoffdosis in Kombination mit Meningokokken C-Impfstoffdosis).

Zur Vermeidung von Fieber oder Schmerzen nach der Meningokokken B-Impfung wird bei Säuglingen und Kleinkindern < 2 Jahre eine prophylaktische Paracetamol-Gabe empfohlen, die zeitgleich mit der Impfung oder kurz danach begonnen werden sollte.

 

Damit die Meningokokken B-Impfung für Säuglinge zu Lasten der GKV abgerechnet werden kann, ist die Aufnahme der Impfung in die regionalen Impfvereinbarungen notwendig. Die Verhandlungen mit den Krankenkassen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Die Meningokokken B-Impfung für Säuglinge ist daher weiterhin privat nach GOÄ zu liquidieren, der Impfstoff auf einem Privatrezept zu verordnen. Sobald die Verträge mit den Krankenkassen angepasst wurden, werden wir Sie umgehend informieren.

 

Unverändert wird weiterhin die Impfung gegen Meningokokken C im Alter von 12 Monaten empfohlen.