Rundschreiben

Praxisführung

Verordnung von Krankenfahrten durch Krankenhäuser im Rahmen der tagesstationären Behandlungen gemäß §115e Abs. 2 Satz 3 SGB V

Krankenhäuser können Krankenfahrten von und zu tagesstationären Behandlungen gemäß §115e SGB V verordnen. Davor war die Verordnung nur im Rahmen des Entlassmanagements möglich.

 

Entsprechend der gesetzlichen Regelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun die Krankentransport-Richtlinie angepasst.

 

Krankenhäuser können Krankenfahrten während der tagesstationären Behandlung zwischen Krankenhaus und Übernachtungsort für Versicherte, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “aG“, “Bl“ oder “H“ besitzen oder für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 3, verordnen. Eine Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht erforderlich.

 

Die Verordnung erfolgt über das Vordruckmuster 4. Eine Verordnung von Krankenfahrten bei tagesstationärer Behandlung durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erfolgt nicht.