Jahresrechnungsergebnisse

Mittelaufbringung inkl. Nachtragshaushalt
Gem. § 3a Satzung der KVN, gültig ab dem Abrechnungsquartal II/2025
Umlagen / Gebühren | Satz | Bemessungsgrundlage | Erhebung von |
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Verwaltungskostenumlage | 1,8% | abgerechnete Vergütungen für vertragsärztliche Tätigkeit | Allen Abrechnenden |
Sicherstellungsumlage | 0,6% | abgerechnete Vergütungen für vertragsärztliche Tätigkeit | Allen Abrechnenden |
Bereitschaftsdienstumlage | 0,9% | abgerechnete Vergütungen für vertragsärztliche Tätigkeit | allen Abrechnenden ohne Vertragstherapeuten, Inselärzte und Augenärzte |
Augenärztliche Bereitschaftsdienstumlage | bis zu 0,15% | abgerechnete Vergütungen für vertragsärztliche Tätigkeit in den augenärztlichen Bereitschaftsdienstbereichen Braunschweig 0,15%, Hannover 0,06%, Göttingen 0,02%, Lüneburg / Oldenburg / Osnabrück / Stade / Verden alle 0,0% |
Augenärzte (Göttingen bis zu 2 Aussetzquartale II u. III/2025) |
Gebühr Hybrid DRG | 1,8% | abgerechnete Vergütungen für Hybrid DRG-Leistungen, zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer |
Hybrid DRG-Abrechnende |
Aufwandspauschale für die Nutzung der Einrichtungen der Bereitschaftsdienstpaxen | 10,86 € | pro Dienststunde im Bereitschaftsdienst durch Poolärzte | Poolärzte gemäß § 5a Bereitschaftsdienstordnung (keine Bereitschaftsdienstumlage) |
Die regional erhobenen Bereitschaftdienstumlagen entfallen ab dem Quartal II/2025 zugunsten der niedersachsenweit einheitlichen Bereitschaftsdienstumlage.