Akupunktur

Genehmigungspflichtige Leistungen

Die Akupunktur ist eine Behandlungsmethode der traditionellen chinesischen Medizin, mit welcher die Qualität bei der Erbringung von Leistungen der Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation bei chronisch schmerzkranken Patienten gesichert werden soll.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Allgemeinmedizin
  • Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin
  • Fachärzte für praktische Medizin
  • Fachärzte ohne Gebietsbezeichnung
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
  • Fachärzte für Kinderchirurgie
  • Fachärzte für Innere Medizin
  • Fachärzte für Chirurgie
  • Fachärzte für Orthopädie bzw. Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Fachärzte für Neurologie, Fachärzten für Nervenheilkunde sowie Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie
  • Fachärzte für Neurochirurgie
  • Fachärzte für Anästhesiologie
  • Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin
  • Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:

 

  • Zusatzweiterbildung Akupunktur

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung gemäß den Vorgaben des Curriculums Psychosomatische Grundversorgung der Bundesärztekammer (80 Stunden-Curriculum „Kern (Basis) Veranstaltung“)

und

  • Nachweis über die Teilnahme an einem von der Ärztekammer anerkannten interdisziplinären Kurs über Schmerztherapie von 80 Stunden Dauer vorliegt.

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche räumlichen und apparativen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die Durchführung der Akupunktur erfolgt in separaten und abgeschlossenen Räumen mit je einem Liegeplatz und abtrennbarer Behandlungseinheit unter Verwendung steriler Einmalnadeln.

Welche Auflagen sind zum Genehmigungserhalt zu erfüllen?
  • Mindestens viermal im Jahr ist eine regelmäßige Teilnahme an Fallkonferenzen beziehungsweise an Qualitätszirkeln zum Thema „chronische Schmerzen“, wobei mindestens einmal im Jahr Fälle behandelter Patienten vorzustellen sind, in jährlichen Abständen der KVN vorzulegen.

  • Darüber hinaus fordert die KVN jährlich von mindestens fünf Prozent der Ärzte die Dokumentationen zu zwölf abgerechneten Fällen an.
Welche Indikationen können abgerechnet werden?
  • Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens 6 Monaten bestehen und gegebenenfalls nichtsegmental bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen (pseudoradikulärer Schmerz), mit jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen, jeweils mindestens 30 Minuten Dauer, mit jeweils 14-20 Nadeln.

  • Chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens 6 Monaten bestehen, mit jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen, jeweils mindestens 30 Minuten Dauer, mit jeweils 7-15 Nadeln je behandeltem Knie.

 

Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.

Welche rechtlichen Maßgaben liegen zugrunde?

Kontakt

Frau Renate Heidhoff

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3337

E-Mail: Renate.Heidhoff@kvn.de