In Zeiten zunehmender Bedrohung unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Grundprinzipien von innen wie von außen hat die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit als „verlängerter Arm des Staates“ sowie gleichzeitig als Interessenvertretung ihrer Mitglieder, der rund 16.800 Ärztinnen und Ärzte, der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, allen Grund, sich für den Erhalt unseres Grundgesetzes einzusetzen. Wir machen angesichts dieses Jubiläums darauf aufmerksam, was es aktuell heißt, in einem Gesundheitssystem zu arbeiten und zu agieren, in denen die Grundrechte gelebt werden und jeder im Sinne des Artikel 3 GG Zugang zu diesem Gesundheitssystem hat. In Artikel 3 heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Ausrichtung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.
In Artikel 1 GG heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Dies ist der Maßstab nicht nur allen staatlichen Handelns. Der garantierte Schutz der Menschenwürde ist auch bei unseren Mitgliedern im hippokratischen Eid und in den Berufsordnungen verankert. Hier gibt es keine Einschränkung und unsere Mitglieder leben diese Menschenrechte im Rahmen ihrer ärztlichen und gesundheitlichen Handlungsmaßstäbe!