FAQs zur ePA

ePA

Allgemeine Fragen

Ab wann gibt es die neue ePA?

Ab dem 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten in Deutschland von ihren Krankenkassen eine elektronische Patientenakte, sofern sie dieser nicht aktiv widersprechen. Dieses Verfahren beginnt in drei Modellregionen. Der bundesweite Rollout der ePA wird frühestens ab dem 15. Februar 2025 durchgeführt, sofern eine positive Rückmeldung aus den Modellregionen erfolgen.

Sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, die ePA zu befüllen?

Ja, ab 2025 wird die Befüllung verpflichtend sein.

Was unterscheidet die ePA von der Patientenakte des Arztes?

Die ePA ist versichertengeführt und ersetzt nicht die ärztliche Behandlungsdokumentation.

Welchen Nutzen hat die ePA trotz unvollständiger Befunde?

Die ePA ergänzt Anamnese und Untersuchung, selbst wenn diese nicht vollständig sind.

Können Patienten der ePA widersprechen?

Ja, Patienten können der Einrichtung und Bereitstellung ihrer ePA jederzeit widersprechen. Dies gilt auch für bestimmte Anwendungen.