FAQs zur ePA

ePA

Fragen zur Nutzung

Muss die eGK des Patienten gesteckt sein, um Daten in der ePA zu speichern?

Mit dem erstmaligen Stecken der Karte erhält die Praxis für 90 Tage Zugriffsrecht auf die ePA. Ein dauerhaftes Stecken ist nicht notwendig.

Können Ärzte die komplette ePA sehen, sobald die eGK steckt?

Ja, sofern der Patient keine Informationen bzw. Dokumente gesperrt hat.

Wie funktioniert die ePA in der Videosprechstunde?

Ein Zugriff besteht, wenn die Karte in den letzten 90 Tagen gesteckt wurde. Der Patient kann einen Zugriff auch über die ePA-App der Krankenkasse erteilen.

Wie wird eine dauerhafte Nutzung möglich sein, wenn die Daten nur 90 Tage verfügbar sind?

Der Patient kann die Zugriffszeit über die App beliebig verlängern. Nur, weil der Zugriff beschränkt ist, sind die Daten nicht automatisch gelöscht. Mit erneuter Erlaubnis durch den Patienten kann auf die Daten wieder zugegriffen werden.

Ist eine Übermittlung des eArztbriefes via KIM weiterhin notwendig?

Ja, da Patienten den ePA-Zugriff entziehen oder einzelne eArztbriefe sonst löschen könnten.

Verbergen und Löschen von Dokumenten in der ePA-App:
  • Versicherte können individuell festlegen, welche Dokumente in ihrer ePA sichtbar sind. Wenn sie nicht möchten, dass Ärzte, Psychotherapeuten oder Apotheker bestimmte Dokumente einsehen können, haben sie die Möglichkeit, diese vollständig zu verbergen und bei Bedarf wieder sichtbar zu machen.
  • Zudem können Dokumente unwiderruflich gelöscht werden. Praxen sind nicht verpflichtet, gelöschte Dokumente erneut einzustellen.
Ein Arzt überweist einen Patienten zu einer CT, wie erfährt er, ob der Befund in der ePA vorliegt?

Der Befund muss weiterhin direkt übermittelt werden, zusätzlich wird er in die ePA eingestellt.

Wann wird es eine Volltextsuche geben?

Nach aktuellem Stand wird eine Volltextsuche voraussichtlich 2026 verfügbar sein.

Wie lassen sich aktuelle Dokumente durchsuchen?

Zunächst ist eine Suche nur über Metadaten möglich.

Werden neue Dokumente in fetter Schrift und nach dem Lesen in normaler Schrift dargestellt?

Das hängt von der Implementierung im Praxisverwaltungssystem ab.

Wie soll das Ganze im Praxisalltag funktionieren, ohne hohen Aufwand zu verursachen?

Der Aufwand soll durch gut funktionierende Praxisverwaltungssysteme und umfassende Informationen an die Versicherten minimiert werden.

Ist vorgesehen, dass Patienten mit der App ihre Befunde selbst einscannen und auch wieder löschen können?

Ja, Versicherte können mit den ePA-Apps der Krankenkassen Dokumente wie Befunde oder Briefe selbstständig in ihre elektronische Patientenakte hochladen. Dies ist möglich, indem sie die Dokumente scannen oder abfotografieren und anschließend über die App in die ePA einfügen.

Wie und wann werden medizinische Informationsobjekte (MIO) eingebunden?

Das erste MIO, der elektronische Medikationsplan, soll Mitte 2025 nutzbar sein, weitere MIOs folgen.

Wann wird der elektronische Impfpass in die ePA implementiert?

Die MIO für den Impfpass ist entwickelt, aber noch nicht umgesetzt.