FAQs zur ePA

ePA

Fragen zur Technik

Welche technische Ausstattung benötigen Praxen, um die ePA nutzen zu können?

Anschluss an die Telematikinfrastruktur, Konnektor, SMC-B, eHBA und ein Update des Praxisverwaltungssystems.

Ist für die ePA der eHBA erforderlich oder reicht die SMC-B aus?

Sowohl die SMC-B als auch der eHBA sind erforderlich.

Wie erhalten Praxen die Kosten für die Technik erstattet?

Die Kosten sind Teil der monatlichen TI-Finanzierungspauschale.

Wie funktioniert die ePA ohne Konnektor?

Praxen müssen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein, ein Zugang ist notwendig.

Können Patienten die ePA nur per App und Smartphone nutzen?

Zum Start im Jahr 2025 können Versicherte die elektronische Patientenakte über die ePA-App der Krankenkassen verwalten. Später wird der Zugang zur ePA auch über PCs und Terminals in Apotheken ermöglicht, um die Nutzung weiter zu erleichtern.

Werden Dokumente aus der ePA heruntergeladen oder nur geöffnet, und wer garantiert, dass keine Viren heruntergeladen werden?

Die ePA bietet keinen Virenscan, die Praxis muss sich selbst schützen, viele Dokumententypen, die „virenanfällig“ sind, werden bereits von der ePA ausgeschlossen.

Es gibt weit mehr als 125 PVS-Anbieter, ist eine Einheitlichkeit vertraglich gewährleistet?

Die Interoperabilität soll durch detaillierte Spezifikationen der gematik sichergestellt werden. Es muss gewährleistet sein, dass die eingesetzten Systeme die gleiche Sprache sprechen.

Werden ab 2025 alle Praxissoftwaresysteme die ePA zuverlässig unterstützen?

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist es so vorgegeben, die KBV wird die Entwicklung beobachten.

Warum werden zusätzliche Funktionen erst sukzessiv nutzbar sein?

Der stufenweise Ausbau ermöglicht einen niederschwelligen Einstieg und eine bessere Umsetzung.

Wo wird die ePA gespeichert und bearbeitet?

Auf Servern von ePA-Aktenanbietern im Auftrag der Krankenkassen.