FAQs zur ePA
Fragen zur Technik
Anschluss an die Telematikinfrastruktur, Konnektor, SMC-B, eHBA und ein Update des Praxisverwaltungssystems.
Sowohl die SMC-B als auch der eHBA sind erforderlich.
Die Kosten sind Teil der monatlichen TI-Finanzierungspauschale.
Praxen müssen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein, ein Zugang ist notwendig.
Zum Start im Jahr 2025 können Versicherte die elektronische Patientenakte über die ePA-App der Krankenkassen verwalten. Später wird der Zugang zur ePA auch über PCs und Terminals in Apotheken ermöglicht, um die Nutzung weiter zu erleichtern.
Die ePA bietet keinen Virenscan, die Praxis muss sich selbst schützen, viele Dokumententypen, die „virenanfällig“ sind, werden bereits von der ePA ausgeschlossen.
Die Interoperabilität soll durch detaillierte Spezifikationen der gematik sichergestellt werden. Es muss gewährleistet sein, dass die eingesetzten Systeme die gleiche Sprache sprechen.
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist es so vorgegeben, die KBV wird die Entwicklung beobachten.
Der stufenweise Ausbau ermöglicht einen niederschwelligen Einstieg und eine bessere Umsetzung.
Über die Telematikinfrastruktur.
Auf Servern von ePA-Aktenanbietern im Auftrag der Krankenkassen.