FAQs zur ePA
Rechtliche Fragen
Wer entscheidet, welche Daten in der ePA gespeichert werden?
Der Gesetzgeber bestimmt, welche Daten in der ePA gespeichert werden müssen. Die Zugriffsberechtigungen auf diese Daten werden jedoch ausschließlich von den Patienten selbst verwaltet.
Kann die elektronische Patientenakte so angelegt sein, dass ich damit meiner 10-jährigen Aufbewahrungspflicht nach Praxisschließung nachkomme?
Nein, die ePA ersetzt nicht die gesetzliche Aufbewahrungspflicht der Behandlungsdokumentation.
Welche rechtlichen Folgen hat es, wenn ein Arzt beim Befüllen der ePA einen wichtigen Befund übersieht?
Die ärztliche Sorgfalt muss bei der Befüllung eingehalten werden.
Könnte die (Pflicht zur) Dokumentation in Zukunft beim Patienten liegen?
Nein, die Dokumentationspflicht bleibt beim Arzt oder Psychotherapeuten.
Was passiert mit elektronischen Rezepten, die der Patient nicht in der Medikationsliste der ePA sehen will?
Einzelne Verordnungen können nicht ausgeblendet werden, nur die gesamte Medikationsliste.
Wie erkennt man im Nachhinein, welche Informationen zum Zeitpunkt der Anamnese in der ePA sichtbar waren?
Der Patient kann jederzeit Inhalte sperren oder freigeben, die Beweislast liegt daher nicht beim Arzt.