Liebe Mitglieder,
international werden immer mehr medizinische Eingriffe ambulant durchgeführt, beispielsweise bei unseren Nachbarn Dänemark und Frankreich. Auch in Deutschland versucht man die Ambulantisierung voranzutreiben und hat 2024 die Hybrid-DRG-Verordnung in Kraft gesetzt. Hierzu liegt auch eine Vergütungsvereinbarung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vor. Die KVN hat ein gutes Paket für ihre Mitglieder geschnürt und bietet die Abrechnung der Hybrid-DRGs unkompliziert über das KVN-Portal an. Soweit so gut. Dass die Realität oftmals komplexer ist, ist allen Beteiligten sicherlich klar.
Das Symposium „Ambulantisierung voranbringen - Chancen und Herausforderungen der Hybrid-DRG-Umsetzung in Niedersachsen“, das am 19. März in Hannover stattfand und an dessen Ausrichtung die KVN mitgewirkt hat, stellte die gegenwärtige Situation des ambulanten Operierens ins Scheinwerferlicht - in diesen KVNachrichten finden Sie eine ausführliche Berichterstattung zur Veranstaltung. Unterschiedliche Interessenslagen der verschiedenen Akteure, keine auskömmliche Vergütung und zu wenig Kooperation sah das Niedersächsische Gesundheitsministerium als Hürden bei der Umsetzung. Gleichzeitig betrachtet das Ministerium die Ambulantisierung als eine der Säulen der zukünftigen Versorgung, gerade auch auf dem Land. Die KVN und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte werden gern dazu beitragen, dass die Hybrid-DRGs die Schlüsselrolle spielen, die politisch gefordert wird. Dann muss allerdings einerseits der Katalog der Leistungen deutlich ausgeweitet werden und anderseits müssen die ambulanten Leistungen zu den anderen klar abgegrenzt werden. Mit der gegenwärtigen Verordnung wird die Chance auf eine echte Ambulantisierung und einen fairen Wettbewerb der Sektoren jedenfalls vertan. Die Vergütung der Hybrid-DRGs muss Anreize für die Niedergelassenen bieten, Eingriffe auch ambulant vorzunehmen. Dazu gehört auch eine Streichung der mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz eingeführten Regelung zur Abrechnung nach dem EBM. Fazit: Wird sind auf dem Weg, aber er bleibt kompliziert.
Mark Barjenbruch
Vorstandsvorsitzender der KVN