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Keine Altersbeschränkung bei Notfallkontrazeptiva für Opfer sexualisierter Gewalt
In Fällen, in denen Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung bestehen, entfällt die Altersbeschränkung für die Leistung von Notfallkontrazeptiva auf Kassenrezept. Der Leistungsanspruch ergibt sich aus §24a Abs. 2 SGB V, der Wortlaut wurde entsprechend angepasst.