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Verschiebung der Abschlagszahlungstermine ab Juli 2025 auf das Monatsende

Bislang wurden die Abschläge an die Praxen der Niedergelassenen am 24. eines Monats bzw. am darauffolgenden Banktag gezahlt. Dieses Verfahren muss die KVN wie angekündigt im Verlauf des Jahres umstellen.

Schon vorgesorgt?
Bereits im Rundschreiben Dezember 2024 hatten wir angekündigt, dass die Terminverschiebung der monatlichen Abschlagszahlungen auf das Monatsende ab Juli 2025 greifen wird. So sollen die Praxen genug Zeit haben, eigene Zahlungsmodalitäten zu ändern oder - wo dies nicht möglich ist - Rücklagen aus den Restzahlungen oder Abschlägen zu bilden bzw. den Termin für die Privatentnahme zu modifizieren. Um den Anpassungsprozess zu unterstützen, ist geplant, zusätzlich für den Monat Juli aus dem Abschlag Plus für den Monat August 13%-Punkte vorzuziehen und bereits am 24. Juli zu zahlen.

Sollten Sie noch keine Vorsorge im Hinblick auf Ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber Personal, Vermieter & Co. getroffen haben, ist es jetzt Zeit dies zu tun.

Wann zahlt die KVN in 2025?
Die Übersicht aller Zahlungstermine für das gesamte Jahr 2025 finden Sie hier

Zum Nachlesen: Warum besteht Änderungsbedarf?
Um die Abschlagszahlungen leisten zu können ist die KVN auf rechtzeitige Zahlungseingänge der Krankenkassen angewiesen. Diese werden erst am Monatsende oder am darauffolgenden Banktag fällig. Eine frühere Abschlagszahlung der Kassen ist bereits im Landesschiedsamt abgelehnt worden. Zwischenfinanzierungen durch die KVN sind rechtlich nicht zulässig.

Da es keine anderen zulässigen Möglichkeiten gibt, die Liquidität der KVN dauerhaft zu gewährleisten, hat die Vertreterversammlung am 9. November 2024 der Änderung der einschlägigen Regelung des HVM zugestimmt, die monatlichen Abschlagszahlungen an die Praxen ebenfalls auf das Monatsende bzw. den darauffolgenden Banktag zu verschieben. Die Gelder an die Praxen werden also unmittelbar nach Zahlungseingang ausgekehrt.