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DMP-Patientenschulungen per Video möglich​

DMP-Schulungen konnten bislang ausschließlich in Präsenzformat angeboten werden. Durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom 16. November 2023 können DMP-Schulungen nun auch ganz oder teilweise im Videoformat durchgeführt werden, sofern sie vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) dafür zugelassen sind.

 

Die KVN und die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen haben sich darüber verständigt, in den DMP-Verträgen die Möglichkeit der Erbringung von Schulungen im Videoformat aufzunehmen. Die DMP-Verträge DM 1, DM 2, KHK, Asthma und COPD wurden entsprechend angepasst.

 

Werden Schulungen im Videoformat durchgeführt, müssen diese von Ihnen zusätzlich mit der GOP 99095 gekennzeichnet werden. Für Schulungen, die sowohl im Videoformat als auch im Präsenzformat durchgeführt werden dürfen, muss mindestens ein Präsenzangebot für die jeweiligen Schulungsindikationen in der Praxis vorgehalten werden. Die Vergütungen von Schulungen im Videoformat entsprechen den der Schulungen in Präsenz.

 

Hinsichtlich der technischen Anforderungen gelten die allgemeinen Voraussetzungen für die Durchführung einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß Paragraf 365 Absatz 1 SGB V). Ausgenommen davon ist die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmenden an der Videoschulung. Hier sind die strukturellen Vorgaben im Curriculum der Schulungen zu beachten.

 

Über die vom BAS im Videoformat zugelassenen Schulungen bzw. Schulungsanteile werden wir sie regelmäßig informieren. Aktuell sind folgende Schulungsprogramme per Video möglich:

 

DMP DM2

  • MEDIAS 2-Schulung
  • MEDIAS 2 BSC-Schulung

DMP KHK

  • Kardio-Fit-Schulung

DMP Asthma

  • AGAS- Schulung, einschl. ASEV Schulung